Veröffentlicht am 10. September 2026
Änderungshistorie
Hier werden die Anpassungen des Pandemieplans dokumentiert. Diese geschehen gemäss dem unter Aktualisierung beschriebenen Vorgehen.
September 2026
Strategische Planungsgrundsätze
- Aktualisierung zum Stand des Pandemieabkommens der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und Präzisierung zu den weiterhin laufenden Verhandlungen über den Mechanismus für den Zugang zu Krankheitserregern und den Vorteilsausgleich (Pathogen Access and Benefit Sharing, PABS).
- Ergänzung der Auswirkungen des Klimawandels als Risikofaktor für die Entstehung und Übertragung zoonotischer Krankheitserreger.
- Präzisierungen zu den Aufgaben und Instrumenten nach dem Epidemiengesetz, insbesondere zu den nationalen Programmen und den meldepflichtigen Institutionen.
- Informationen zu dem Inkrafttreten der Anpassungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV 2005) am 19. September 2025.
- Aktualisierung einzelner Rechtsgrundlagen und Quellenangaben, insbesondere der Verordnung über die Koordination im Bereich des Sanitätsdiensts.
- Erweiterung des One-Health-Ansatzes um die Dimension «Pflanzen».
- Erweiterung der inter- und intradisziplinären Zusammenarbeit um die transdisziplinäre Zusammenarbeit.
- Ergänzung der Zusammenarbeit auf kantonaler Ebene um Kantonschemikerinnen und Kantonschemiker sowie Umweltschutzämter.
- Ergänzung der Aufgaben des Bundesamts für Gesundheit (BAG), insbesondere zur Überwachung übertragbarer Krankheiten und zur Erarbeitung der Impfstrategie in Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF).
- Präzisierung der Aufgaben des Bundesamts für Bevölkerungsschutz (BABS), insbesondere der Nationalen Alarmzentrale (NAZ) und dem Nationalen Verbund Katastrophenmedizin (KATAMED).
- Ergänzung der kantonalen Zusammenarbeit im Bereich One Health sowie der Koordination und des Datenaustauschs zwischen den kantonalen Veterinärdiensten, den Umweltfachstellen und dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).
Umsetzung
- Präzisierung der Einbindung und der ergänzenden Funktion der Referenzzentren und der genomischen Überwachung innerhalb der Überwachungssysteme.
- Vollständige Neustrukturierung und deutliche Straffung des Kapitels.
- Übersichtlichere Darstellung der Organisation, der Zuständigkeiten und der diagnostischen Verfahren in den verschiedenen Phasen einer Pandemie.
- Stärkere Gewichtung der Analysekapazitäten, der Versorgungssicherheit und des One-Health-Ansatzes.
- Ergänzung der internationalen Netzwerke um die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (European Food Safety Authority, EFSA) und das Coronavirus-Netzwerk der WHO (CoViNet).
- Ergänzung des Nationalen Referenzzentrums für Abwasser-Monitoring (NRAM) und Präzisierung seiner Zusammenarbeit mit weiteren Kompetenzzentren bei der genomischen Überwachung im Abwasser.
- Ergänzung der veterinärdiagnostischen Laboratorien bei der Abklärung neuartiger oder zoonotischer Erreger.
Überwachung der Krankheitserreger
- Präzisierung einzelner Überwachungssysteme und ihrer Limitationen, insbesondere des Sentinella-Meldesystems, der Swiss Paediatric Surveillance Unit (SPSU) und des Abwassermonitorings.
- Erweiterung der Überwachung durch die SPSU von Kindern auf Kinder und Jugendliche.
- Aktualisierung des Verweises zur European Surveillance System von TESSy auf EpiPulse.
- Stärkere Ausrichtung des Ausbaus und der Reduktion von Überwachungssystemen am jeweiligen Bedarf und an ihrer nachhaltigen Weiterführung.
Früherkennung und Überwachung im Veterinärbereich
- Harmonisierung der Terminologie im Veterinärbereich («Heimtiere» statt «Haustiere»).
- Präzisere Abgrenzung zwischen der laufenden Tierseuchenüberwachung und den ergänzenden Früherkennungsprogrammen sowie Aktualisierung der aufgeführten Programme.
- Aktualisierung der veterinärmedizinischen Melde- und Informationssysteme, insbesondere durch den Verweis auf das Dashboard des BLV.
- Ergänzung des schweizerischen Netzwerks der vom BLV anerkannten und akkreditierten veterinärdiagnostischen Laboratorien.
- Präzisierung der Zuständigkeiten von Bund und Kantonen bei der Erhebung und Verarbeitung von Daten.
- Aktualisierung zur nationalen Plattform für die Überwachung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten (National Surveillance and Response, NASURE) und zur Harmonisierung der digitalen Meldeprozesse im Rahmen des Programms DigiSanté.
- Präzisierung der Bereitstellung offener Verwaltungsdaten über das BAG-Infoportal sowie der Massnahmen zum Datenschutz und zur statistischen Geheimhaltung (Statistical Disclosure Control, SDC).
Nicht-pharmazeutische Massnahmen
- Überarbeitung der Ausführungen zur Wirksamkeit nicht-pharmazeutischer Massnahmen, insbesondere zu den Einflussfaktoren, dem Zeitpunkt der Einführung und der Kombination mehrerer Massnahmen.
- Stärkere Betonung einer verhältnismässigen und situationsgerechten Ausgestaltung der Massnahmen unter Berücksichtigung besonders gefährdeter Personen sowie gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Auswirkungen.
- Ergänzung von Impf-, Genesungs- oder Testzertifikaten als mögliche Zugangsvoraussetzung für Veranstaltungen und Einrichtungen.
- Aktualisierung der Stellen innerhalb des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (BABS). Beschreibung der unterstützenden Rolle des BABS bei der Planung und Koordination von Massnahmen in Ausnahmesituationen.