Leistungserbringer
Alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen sind bei der Vorbereitung und Bewältigung einer Pandemie gefordert.
Die Leistungserbringer im Gesundheitswesen erstellen in Absprache mit den Kantonen Pandemiepläne für ihre Einrichtungen. Sie berücksichtigen dabei die Erfahrungen aus der Bewältigung der Covid-19-Pandemie.
Spitäler und sozialmedizinische Institutionen
Je nach Eigenschaft und Ausbreitung des pandemischen Erregers werden zusätzliche Betten für Erwachsene und/oder Kinder in der stationären Versorgung (Intensiv-, Intermediate- und Akutpflege) benötigt. Auch sozialmedizinische Institutionen sind in einer Pandemie zusätzlich gefordert. Ihre Bewohnerinnen und Bewohner sind allenfalls besonders vulnerabel.
Die detaillierte Planung ist Aufgabe der Spitäler und der sozialmedizinischen Institutionen unter Aufsicht der kantonalen Behörden. Die Spitäler und sozialmedizinischen Institutionen stellen die Prozesse und Infrastruktur sicher, um Personen zu erkennen, die infiziert sind oder bei denen eine Verdacht auf eine Infektion besteht. Sie setzen Schutzmassnahmen und medizinische Versorgung um und transportieren Personen gegebenenfalls in vorgesehene Spitäler. Es liegt in ihrer Verantwortung, dabei spezifische Anforderungen zu berücksichtigen. Zum Beispiel Art und Grösse der Institution, kantonale Anforderungen, Profil und Bedürfnisse der Patienten und Bewohnerinnen. Besonderes Augenmerk gilt den altersangepassten Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen sowie von betagten und beeinträchtigten Personen. Als Hilfestellung dient die Checkliste Pandemievorbereitung: Spitäler und sozialmedizinische Institutionen (siehe Weitere Informationen).
Die Kantone planen in Zusammenarbeit mit den Spitälern und sozialmedizinischen Institutionen den voraussichtlichen Mehrbedarf an Personal, Infrastruktur und medizinischen Gütern.
Die überkantonale Koordination (regionale und/oder nationale Ebene) liegt in erster Linie bei den Kantonen in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG). Die Kantonsärztinnen und Kantonsärzte und Kantonsapothekerinnen und Kantonsapotheker der Schweiz sind massgeblich an der Vorbereitung und Koordination beteiligt. In Ausnahmesituationen von nationaler Bedeutung erstellt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) mit der «Nationalen Alarmzentrale und Ereignisbewältigung» (NEOC) eine Lageübersicht in ihrem Melde- und Lagezentrum. Sie unterstützt die Priorisierung und Koordination der Leistungen der Partner im «Nationalen Verbund Katastrophenmedizin» (KATAMED) und mit dem Ressourcenmanagement des Bundes («ResMaB»). Der Koordinierte Sanitätsdienst (KSD) als Teil der NEOC ist in der Neuausrichtung zum Nationalen Verbund Katastrophenmedizin und für Vorsorge und Planung für die Bewältigung von Ausnahmesituationen im Gesundheitswesen zuständig.
Designierte Institutionen
Die Kantone können im Pandemiefall Institutionen mit der spezialisierten Versorgung von Patientinnen und Patienten, die mit dem pandemischen Erreger infiziert sind, bestimmen. Diese Versorgung findet vom Alltagsbetrieb getrennt statt und ermöglicht durch eine Zentralisierung einen effizienteren Ressourceneinsatz. Die Kantone können dafür geeignete Institutionen bereits in der Vorbereitung bestimmen. Die designierten Institutionen sollen das notwendige Fachwissen und Massnahmen zur Vorbereitung (Konzepte, Ausrüstung, Material, Ausbildung, Übung) bereithalten; sie benötigen hierfür zusätzliche Ressourcen.
Gegebenenfalls müssen die Kantone auch Kinderspitäler designieren, um die altersgemässe Betreuung von Kindern sicherzustellen.
Pädiatrische Versorgung
Für Kinder, die mit dem Pandemieerreger infiziert sind oder bei denen der Verdacht auf eine Infektion besteht, ist eine altersgemässe Betreuung vorgesehen. Diese ist oft nur in ausgewiesenen Kinderspitälern möglich. Zumindest bis zur Adoleszenz ist sicherzustellen, dass ein Familienmitglied regelmässig als Besucherin oder Besucher oder dauerhaft (Mitaufnahme im Spital) beim Kind verbleiben kann. In der Regel ist dies ein Elternteil.
Zudem informieren die Spitäler die Eltern (oder designierte Bezugspersonen) laufend über die Versorgung und Gesundheitszustand ihrer Kinder, um Unklarheiten und unnötige Rückfragen zu verhindern.
Bei längeren Aufenthalten von schulpflichtigen Kindern muss abhängig von der Schwere der Krankheit auch der Unterricht gewährleistet werden. Der Unterricht erfolgt entweder virtuell oder durch Lehrpersonen im Spital.
Für intensivpflichtige Kinder und Jugendliche ist eine angemessene Anzahl an Spitalbetten zur Verfügung zu stellen. Dazu greifen Kinderspitäler auf das etablierte Meldesystem freier Intensivpflege-Betten der intensivmedizinischen Fachgesellschaften zurück.
Arztpraxen
Arztpraxen verfügen über geeignete Strukturen und sind häufig die ersten Ansprechpartner der Patientinnen und Patienten in einer Pandemie. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte mit einer Berufsausübungsbewilligung impfen weiterhin nach den Empfehlungen des Schweizerischen Impfplans. Im Falle einer Impfung gegen den pandemischen Erreger befolgen sie die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) und ihrem Kanton herausgegebenen Empfehlungen.
Apotheken
Öffentliche Apotheken als niederschwellige Leistungserbringer bieten sich als etablierte bestehende Struktur für die schnelle Durchführung von Impfungen durch Apothekerinnen und Apotheker an. Diese benötigen eine entsprechende Zusatzaus- oder -weiterbildung und in der Regel eine Berufsausübungsbewilligung. Dabei sind kantonale Bestimmungen zu berücksichtigen (Liste von Apotheken mit Impfbewilligung und geeigneten Räumlichkeiten).
Test- und Impfstellen
Je nach epidemiologischer Situation und Dringlichkeit der durchzuführenden Tests und/oder Impfungen können Test- und Impfangebote stufenweise ausgebaut werden:
- Stufe 1: Die Tests und Impfungen werden in den üblichen Strukturen wie Arztpraxen, Spitäler und Polikliniken durchgeführt.
- Stufe 2: Je nach Bedarf und Art des Tests können zusätzlich auch Apotheken Tests und Impfungen durchführen.
- Stufe 3: Reichen diese Strukturen nicht aus, so richten die Kantone entsprechend ihren Beschlüssen und unter ihrer Verantwortung weitere Test- und/oder Impfstellen ein.
Die Checkliste Pandemiebewältigung: Verimpfung (siehe Verimpfung) zeigt auf, wie Impfangebote skaliert und zugänglich gemacht werden können. Sie gilt sinngemäss ebenfalls für Testangebote.
Telemedizin
Telemedizin kann sinnvoll sein, um den Kontakt zwischen ansteckenden Patientinnen und Patienten und Gesundheitspersonal zu minimieren und gleichzeitig eine angemessene Versorgung zu gewährleisten. Dies kann insbesondere den Beratungen und der Verlaufsbeurteilung der Patientinnen und Patienten dienen. Zudem können telemedizinische Anbieter die Bevölkerung und Fachpersonen im Gesundheitswesen im Umgang mit dem pandemischen Erreger beraten, bei Bedarf Testresultate mitteilen und über Massnahmen wie Quarantäne sowie Selbstisolation informieren.
Wird ein Rezept via Telemedizin ausgestellt, sind die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten (siehe Weitere Informationen).