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Veröffentlicht am 1. Juli 2025

Überwachung der Krankheitserreger

Die Überwachung der Krankheit, der Erreger und möglicher Vektoren liefert relevante Informationen für die Lage- und Risikobeurteilung. Sie ermöglicht das Fall- und Kontaktmanagement und unterstützt evidenzbasierte Entscheidungen über Massnahmen zur Infektionskontrolle bei Mensch und Tier. Dabei bilden die permanent betriebenen Überwachungssysteme die Basis. Während der Pandemiebewältigung können zusätzliche Systeme notwendig werden.

Ziele der Überwachung

Ziele der Überwachung von Krankheit, Erreger und möglichen Vektoren sind:

  • Verdachtsfälle bei Menschen und Tieren (frühzeitig) zu erkennen (siehe Früherkennung).
  • Die epidemiologische Entwicklung der Krankheit und Erreger zu verfolgen.
  • Besonders gefährdete Personengruppen zu identifizieren.
  • Relevante Informationen zur Lage- und Risikobeurteilung der Erkrankung bzw. Krankheitserreger zu liefern.

Die Überwachung ermöglicht das Fall- und Kontaktmanagement und unterstützt evidenzbasierte Entscheidungen über Massnahmen zur Infektionskontrolle bei Mensch und Tier.

Pfeiler der Überwachung

Die permanent betriebenen Überwachungssysteme bilden die Basis für die Überwachung der Krankheit, der Erreger und möglicher Vektoren. Während der Pandemiebewältigung können zusätzliche Systeme notwendig werden.

Die Systeme haben verschiedene Anwendungsbereiche und Limitationen. Sie spielen je nach Phase der Pandemie eine unterschiedlich wichtige Rolle (siehe Grundlagen der Überwachung). Bei all diesen Systemen ist Folgendes zu beachten:

  • Kriterien für Verdachtsfälle, Probenahmen, Tests, Meldungen und Einschluss (Falldefinition) sind notwendig und entsprechend den Überwachungszielen der Pandemiephase zu definieren.
  • Erhobene Informationen (Meldeinhalt) sind auf die Überwachungsziele auszurichten und auf das notwendige Minimum zu beschränken (minimal essential data). Sie sind im Verlauf der Pandemiebewältigung dem Bedarf entsprechend so oft wie nötig, aber so wenig wie möglich anzupassen.
  • Internationale Empfehlungen und Erkenntnisse sind soweit möglich und sinnvoll zu berücksichtigen.
  • Änderungen sind möglichst frühzeitig zu antizipieren, um die Vorlaufzeit für Systemanpassungen seitens Betreiber des Meldesystems und seitens der Meldenden zu maximieren.
  • Aufwand-Nutzen ist über alle Systeme zu optimieren.

Ebenso sind Überwachungssysteme beim Tier zentral, sobald Tiere oder Vektoren an der Übertragung beteiligt sind.

Permanent betriebene Systeme

Permanent betriebene Systeme zur Überwachung von Krankheiten und Krankheitserregern beim Menschen sind:

Zusätzliche Systeme bei Bedarf

Weitere Systeme oder Studien zur Überwachung der Krankheitserreger können während der Pandemiebewältigung notwendig werden. Beispiele sind:

Zuständigkeit

Der Betrieb der permanenten Überwachungssysteme ist hauptsächlich Aufgabe des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) und des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Dies geschieht in Zusammenarbeit mit den Kantonen, Referenzzentren und anderen Kompetenzzentren sowie weiteren Partnerinnen und Partnern im Human- und Veterinärbereich. Zentral ist, dass die Überwachung und Überwachungssysteme bereichsübergreifend eng koordiniert und die entsprechenden Informationsprozesse etabliert sind (One Health-Ansatz), soweit dies sinnvoll und möglich ist. Die Zuständigkeit für zusätzliche Systeme kann je nach Inhalt bei Bund oder Kanton liegen.

Pandemievorbereitung

Der Betrieb der permanenten Überwachungssysteme währender interpandemischen Phase muss nachhaltig sichergestellt sein.

Pandemiebewältigung

Die permanent betriebenen Überwachungssysteme müssen angepasst und gegebenenfalls ausgebaut werden. Dies ist u. a. abhängig von der Art der Bedrohung und den betroffenen Populationen (Bevölkerungsgruppen, Tierpopulationen). Bei Bedarf sind zusätzliche neue Systeme zu etablieren – sowohl im Human- als auch im Veterinärbereich und an den Schnittstellen (One Health-Ansatz).

Initiale Phase

In der initialen Phase ist die Meldepflicht essenziell und im Hinblick auf das Fall- und Kontaktmanagement auszugestalten. Zur Überwachung des Erregers soll geprüft werden, ob weitere System notwendig und möglich sind.

Pandemische Phase

Während der pandemischen Phase, mit Wegfallen des Kontaktmanagements und zunehmender Transmission, sind die betriebenen Überwachungssysteme entsprechend anzupassen und die Notwendigkeit weiterer Systeme zu prüfen.

Stabilisierungsphase

Während der Stabilisierungsphase ist die Notwendigkeit der Überwachungssysteme zu evaluieren. Falls in einem System die Überwachung weitergeführt wird, ist sie auf ein nachhaltiges Ausmass zu reduzieren.

  • Meldepflicht weiter reduzieren oder aufheben.
  • Eignung und Notwendigkeit der Sentinella-Überwachung für die längerfristige Überwachung der Krankheit prüfen. Dieses System kann während der Stabilisierungsphase eine zentrale Rolle spielen.

Alle Phasen

Studien im Rahmen der SPSU können während allen Phasen der Pandemie Informationen zu kinderspezifischen Symptomatiken oder Komplikationen liefern. Tritt ein neuartiger Erreger auf, ist zu prüfen, ob die Überwachung der schweren Krankheitsverläufe oder von schweren Komplikationen der Krankheit bei Kindern angezeigt ist.

Je nach Pandemiephase kann ein gezieltes Monitoring der Abwasser von Flughäfen, Spitälern oder Tierhaltungen von Nutzen sein.

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