Früherkennung und Überwachung im Veterinärbereich
Die Früherkennung und Überwachung von Tierseuchen in der Schweiz ist ein etabliertes System, das aktive und passive Elemente umfasst. Besonders in der Nutztierhaltung ist die passive Überwachung sehr gut ausgeprägt, da landwirtschaftliche Betriebe ihre Produktivität systematisch aufzeichnen und eng mit der Tierärzteschaft zusammenarbeiten. Der Meldevorgang bei Tierseuchen erfolgt gemäss den gesetzlichen Grundlagen.
Rechtliche Grundlagen
Gemäss Tierseuchengesetz (TSG, SR 916.40 Art. 1) sind Tierseuchen übertragbare Krankheiten, die auf den Menschen übertragen werden können (Zoonosen) und die von einem einzelnen Tierhalter ohne Einbezug weiterer Tierbestände nicht mit Aussicht auf Erfolg bekämpft werden können und/oder einheimische wildlebende Tierarten bedrohen. Sie können bedeutsame wirtschaftliche, gesundheitliche und gesellschaftliche Folgen für den nationalen und internationalen Handel mit Tieren und tierischen Produkten haben.
Meldevorgang
Wer Tiere hält, betreut oder behandelt, ist verpflichtet, den Ausbruch sowie jede verdächtige Erscheinung einer Seuche zu melden (TSG Art. 11 und Tierseuchenverordnung TSV, SR 916.401 Art. 61). Die Kantone erstatten dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) wöchentlich Meldung über alle im Kantonsgebiet festgestellten und in der TSV geregelten Tierseuchenfällen (TSV Artikel 65). Diese Meldungen erfolgen über einen Eintrag in ASAN (Informationssystem für Vollzugsdaten des öffentlichen Veterinärdienstes). Bei hochansteckenden Tierseuchen und Tierseuchen mit Potenzial zu grosser Ausdehnung müssen die Kantone das BLV umgehend kontaktieren (TSV Art. 64). Das BLV unterhält dafür das Informationssystem «Seuchenmeldungen» (InfoSM) und publiziert jeweils die aktuellen Tierseuchen.
Die Meldung einer Tierseuche erfolgt je nach betroffener Tierpopulation unterschiedlich:
- Nutztiere: Die erste Meldung erfolgt in der Regel bei der Bestandestierärztin oder beim Bestandestierarzt. Bei Verdacht auf eine meldepflichtige Tierseuche (inkl. vektorübertragene Seuchen) oder bei etwas Aussergewöhnlichem, wird das kantonale Veterinäramt beigezogen und die nötige Diagnostik in die Wege geleitet.
- Haustiere: Bei Haustieren erfolgt die Meldung von aussergewöhnlichen Symptomen an das kantonale Veterinäramt vor allem von den Universitätskliniken als Referenzkliniken.
- Wildtiere: Die passive Überwachung bei Wildtieren erfolgt durch Forst- und Wildhüter sowie Jägerinnen und Jäger, die im Bedarfsfall ebenfalls das kantonale Veterinäramt beiziehen.
Überwachungssysteme
Verschiedene Überwachungssysteme zur Früherkennung von Tierseuchen bei Nutztieren und Wildtieren sind in der Schweiz etabliert. Diese beinhalten Programme, die verschiedene Viren (inkl. vektorübertragene Vieren) und Bakterien erfassen. Zum Beispiel:
- PathoPig (Schweinegesundheit)
- ZoE-BTA (Bestandsdiagnostik in Schweinebetrieben)
- Equinella (Pferdegesundheit)
- Netzwerk Rindergesundheit
Systematische Fleischkontrollen in Schlachthöfen ergänzen diese Programme, um aussergewöhnliche Symptome oder Organveränderungen zu erfassen.
Diagnostik
Die Diagnostik für die meisten hochansteckenden Tierseuchen erfolgt am Institut für Virologie und Immunologie (IVI). Falls die nötige Expertise oder Tests in anderen Veterinärlabors bereits etabliert sind, kann die Diagnostik im Auftrag des BLV dort erfolgen. Bei Geflügelkrankheiten, einschliesslich der Aviären Influenza (Vogelgrippe), ist das Nationale Referenzzentrum für Geflügel- und Kaninchenkrankheiten (NRGK) an der Universität Zürich das primäre Diagnostiklabor. Dabei dient das IVI als sekundäres Referenzlabor zur Bestätigung und für genetische Analysen. Für neu auftretende Erreger, insbesondere bei noch unbekannter Gefährdung, erfolgt die Diagnostik im IVI im Hochsicherheitslabor. Das IVI verfügt über Labore für hochansteckende Tierseuchen mit Biosafety Level 3 (BSL-3) für Zoonosen und eine BSL-4-Hülle gegenüber der Umwelt. Für die Diagnostik von zoonotischen Erregern koordiniert das IVI bzw. das jeweils zuständige Referenzlabor den Austausch mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG). Die diagnostischen Ansätze bei Menschen und Tieren sind grundsätzlich identisch.
Massnahmen bei Ausbrüchen
Kommt es zu Ausbrüchen in Tieren, werden Massnahmen gemäss Tierseuchenverordnung getroffen. Gemäss geltenden Vorgaben für Zoonosen informieren die kantonalen Veterinärämter die zuständigen kantonalen Behörden im Humanbereich. Die Koordination der Überwachungsprogramme bei Tieren liegt beim BLV, das in Zusammenarbeit mit den Kantonen für die Umsetzung verantwortlich ist.