Die Pfeiler der Früherkennung bilden internationale Netzwerke, etablierte Überwachungssysteme, leistungsfähige Labornetzwerke und nationale Referenzzentren, aufmerksame (Tier-)Ärztinnen und (Tier-)Ärzte sowie eine bereichsübergreifende Zusammenarbeit im Sinne des One Health-Ansatzes.
Ziele der Früherkennung
Der Fokus liegt auf der Früherkennung
neuer besorgniserregender Varianten von endemisch auftretenden Erregern mit pandemischem Potenzial,
neuartiger Erreger oder Erkrankungen bei Menschen und Tieren sowie
der Anpassung von epidemisch auftretenden Tiererregern an den Menschen (Zoonose).
Ziel der Früherkennung ist es, möglichst rasch Informationen zu liefern, um potenzielle Bedrohungen oder Ausbrüche durch solche Erreger zu erkennen, zu bestätigen oder zu widerlegen sowie einzudämmen oder abzuschwächen. Sie ermöglicht insbesondere ein zeitnahes Fall- und Kontaktmanagement und die Planung von Massnahmen zur Infektionskontrolle bei Menschen und Tieren.
Pfeiler der Früherkennung
«Neuartige» Erkrankungen können erstmals im Inland auftreten oder aus dem Ausland importiert werden. Entscheidend für die rasche Erkennung solcher Erkrankungen sind:
Internationale Netzwerke im Human- und Tierbereich (WHO, WOAH, ECDC, EWRS, HSC, GOARN, GISRS+ und CDC sowie WHO Collaborating Centres).
Etablierte Überwachungssysteme (siehe Überwachung der Krankheitserreger), z. B. die obligatorische Meldung der Erreger mit pandemischem Potenzial, Häufungen, aussergewöhnlichen Befunde oder Ausbrüche durch Ärztinnen und Ärzte bzw. Labore sowie das Abwassermonitoring und die syndromische Überwachung (Sentinella).
Leistungsfähige Labornetzwerke und nationale Referenzzentren oder andere Kompetenzzentren (mit genomischer Überwachung).
Bereichsübergreifende Zusammenarbeit und Koordinierung (One Health-Ansatz) von Bund, Kantonen, (Tier-)Ärztinnen und (Tier-)Ärzten sowie anderen Akteurinnen und Akteuren.
Pandemievorbereitung
Etablierte Überwachungssysteme und Referenzzentren ermöglichen «neuartige» Erkrankungen frühzeitig zu erkennen. Werden solche Erkrankungen nachgewiesen, ergreifen die zuständigen Behörden notwendige Massnahmen. Ein rascher Informationsfluss zwischen den beteiligten Stellen ist dabei zentral.
In der Schweiz verfolgen die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) beauftragten Referenzzentren wie das Nationale Zentrum für neuauftretende Viruserkrankungen (NAVI) oder das Nationale Referenzzentrum für Influenza (CNRI) mittels genomischer Überwachung die Entwicklung neuer Varianten bekannter Erreger. Werden beim Menschen neue Varianten nachgewiesen, sind durch die zuständigen Behörden die notwendigen Massnahmen des Kontaktmanagements zu ergreifen (siehe Fall- und Kontaktmanagement). Ergänzende Informationen liefert das Monitoring von Erregervarianten im Abwasser (SARS-CoV-2). Basierend darauf ist aber kein Kontaktmanagement möglich.
Bei Verdacht auf eine neuartige Erkrankung bzw. einen neuartigen Erreger ist durch die Ärztinnen und Ärzte oder die Labore eine labordiagnostische Abklärung am NAVI, am Nationalen Referenzzentrum für hochpathogene Bakterien (NABA) oder dem erregerspezifischen Referenzzentrum (z. B. Nationales Referenzzentrum für Influenza) zu veranlassen. Aussergewöhnliche Befunde oder Ausbrüche sind in der Schweiz gemäss Verordnung über die Meldung von Beobachtungen übertragbarer Krankheiten des Menschen (VMüK) meldepflichtig.
Via internationale Netzwerke erhält das BAG Informationen zu neuartigen Erregern bzw. Erkrankungen oder Ausbrüche im Ausland.
Erste Warnzeichen des Auftretens neuartiger Erreger oder Erkrankungen im Ausland oder erste Fälle in der Schweiz triggern die Einführung der Meldepflicht des Erregers respektive der Erkrankung (siehe Überwachung der Krankheitserreger, obligatorisches Meldesystem). Aus den Informationen über die ersten Fälle im In- und Ausland lassen sich erste Kriterien für Verdachtsfälle, Probenahmen, Tests und Meldungen im Rahmen der Meldepflicht ableiten.
Falls Tiere am neuartigen Erreger erkranken oder diesen übertragen (Erregerreservoir), sind Überwachung und Meldepflicht auch bei diesen Tieren zu etablieren.
Erreger, die bei Tieren Epidemien verursachen und potenziell auf den Menschen übertreten können, sind mittels aktiver, passiver oder anderer geeigneter Überwachung beim Tier zu verfolgen. Bei Verdacht auf Übertritt einer solchen Zoonose auf den Menschen sind beim erkrankten Tier und Menschen durch die zuständigen Behörden koordiniert labordiagnostische Abklärungen durchzuführen. Die Diagnostik fürs Tier erfolgt am Institut für Virologie und Immunologie (IVI) oder einem anderen Kompetenzzentrum im Auftrag des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Die Diagnostik des humanen Verdachtsfalls erfolgt je nach Erreger am NAVI, CNRI oder NABA.
Im Rahmen des gesetzlich möglichen sind Informationen möglichst rasch und automatisiert zwischen den involvierten Behörden auszutauschen. Entsprechende Prozesse sind zu etablieren. Die Informationen dienen dazu, die vermutete Tier-Mensch-Übertragung rasch zu bestätigen oder zu widerlegen und die notwendigen Massnahmen bei Tieren und Menschen zu ergreifen oder bereits ergriffene Massnahmen wie beispielsweise Kontaktmanagement anzupassen.
Pandemiebewältigung
Zu Beginn der Pandemie liegt der Fokus auf der Früherkennung aller Fälle für die Eindämmung oder Abschwächung der Pandemie. Im späteren Verlauf liegt er auf der Früherkennung neuer besorgniserregender Varianten des Erregers.
Während der initialen Phase der Pandemie liegt der Fokus auf der Früherkennung aller (importierten) humanen Fälle. Hierzu dient die Meldepflicht des Erregers respektive der Erkrankung (siehe Überwachung der Krankheitserreger, obligatorisches Meldesystem), die spätestens jetzt zu etablieren ist. Der Meldeinhalt dient als Basis für Massnahmen des Fall- und Kontaktmanagements und damit der Eindämmung oder Abschwächung der Pandemie.
Während der pandemischen Phase, der Stabilisierungsphase oder nach Entfallen der Massnahmen des Kontaktmanagements steht die Früherkennung neuer Erregervarianten, die besorgniserregende Eigenschaften aufweisen (Variants of Concern, VOC), im Fokus. Das sind Varianten mit hoher Übertragbarkeit, dem Potenzial schwere Erkrankungen zu verursachen oder die Immunabwehr zu umgehen (Immunevasivität).
Labordiagnostische Proben können beispielsweise von Referenzzentren stammen, die im Rahmen der Sentinella-Überwachung oder aufgrund der Pflicht für Labore zur Weiterleitung von Proben (gemäss VMük) anfallen.
Mit den Kompetenzzentren des Abwassermonitorings ist zu klären, ob eine genomische Überwachung im Abwasser möglich ist. Voraussetzungen hierfür sind unter anderem, dass der Erreger von Infizierten ausgeschieden und im Abwasser nachweisbar ist, und dass die Methodik für Sequenzierung und bioinformatische Auswertung der Ergebnisse etabliert werden kann.
Basierend auf der Früherkennung neuer Varianten können bei Bedarf nichtpharmazeutische Massnahmen gegenüber der Bevölkerung ergriffen werden, um weitere Erkrankungswellen abzumildern.