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Veröffentlicht am 1. Juli 2025

Grundlagen der Überwachung

Die Überwachung bildet eine wichtige Grundlage für die epidemiologische Lage- sowie Risikobeurteilung und dient damit den operativen Unterzielen der Pandemievorbereitung und -bewältigung. Sie passt sich laufend an die Phasen der Pandemie an und erfolgt hauptsächlich mittels permanent betriebener Systeme. Situativ können während der Pandemiebewältigung weitere Überwachungssysteme notwendig werden.

Ziele der Überwachung

Die Überwachung dient der Früherkennung und Risikobeurteilung und unterstützt damit weitere operative Unterziele der Pandemievorbereitung und -bewältigung.

Die Überwachung

  • ermöglicht die epidemiologische Lagebeurteilung, die beschreibt, wie die aktuelle Situation ist und wie sich die Verbreitung eines Krankheitserregers entwickelt.
  • unterstützt die Risikobeurteilung, die das potenzielle Risiko eines Krankheitserregers für die öffentliche Gesundheit bewertet.
  • liefert Planungsgrundlagen für die Pandemievorbereitung und Pandemiebewältigung. Umgekehrt passt sich die Überwachung der Bewältigungsstrategie an.
  • liefert wichtige Informationen, um neuartige Erkrankungen frühzeitig bei Menschen und Tieren zu erkennen (Früherkennung).
  • ermöglicht es, rasch Massnahmen für das Kontaktmanagement zu ergreifen.
  • unterstützt die Planung sowie die Beurteilung der Kapazität und Sicherheit der Gesundheitsversorgung, inklusive der Versorgung mit medizinischen Gütern und Arzneimitteln.
  • stützt Entscheide bezüglich Massnahmen zur Infektionskontrolle bei Menschen und Tieren.
  • trägt zur Beurteilung der Massnahmen bei.
  • liefert Informationen zur Epidemiologie und weiteren Charakteristika der Krankheit und des Erregers.
  • ermöglicht es, besonders betroffene oder gefährdete Personen und Tiere zu identifizieren.

Die Überwachungsziele sind abhängig von den Pandemiephasen zu definieren. Zur Erreichung der Überwachungsziele müssen Daten zu aussagekräftigen Indikatoren laufend und zeitnah vorliegen (siehe «Weitere Informationen», Tabellen S1 und S2). Für die Datenerhebung sind hauptsächlich die Überwachungssysteme und ergänzend andere Datenquellen notwendig. Die Überwachung und die Überwachungssysteme sind entsprechend zu gestalten.

Pandemievorbereitung

Während der interpandemischen Phase stellt die Überwachung die Früherkennung sicher und verfolgt die epidemiologische Entwicklung von Krankheiten und Erregern mit Pandemiepotenzial, unter Berücksichtigung internationaler Vorgaben. Die detaillierten Aufgaben während dieser Phase und die Zuständigkeiten der Akteurinnen und Akteure sind unter «Weitere Informationen» ersichtlich, eine Checkliste gibt Orientierung.

Pandemiebewältigung

Während den verschiedenen Pandemiephasen liefern unterschiedliche Überwachungssysteme laufend Informationen zu einer Vielzahl von Indikatoren zu den Überwachungszielen. Die Systeme sind diesen Zielen jeweils anzupassen, wobei internationale Empfehlungen zu berücksichtigen sind.

Eine Übersicht über die phasenabhängigen Indikatoren und die Überwachungssysteme zur Erhebung der Indikatoren, die detaillierten Aufgaben während der Pandemiebewältigung, die Zuständigkeiten der Akteurinnen und Akteure sowie eine Checkliste sind unter "Weitere Informationen" ersichtlich.

Voraussetzungen

Um eine Überwachung im Sinne der Überwachungsziele zu gewährleisten, braucht es folgende Voraussetzungen:

Zuständigkeiten

Das Epidemiengesetz (EpG) und die darauf basierenden Verordnungen regeln das Meldewesen und bilden die Basis für die Tätigkeit von Referenzzentren und Kompetenzzentren. Die Kantone sind hier zuständig, falls nicht explizit der Bund verantwortlich ist (Art. 75 EpG, Art. 54 TSG). Zudem bestehen internationale Verpflichtungen gemäss den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV).

Zahlreiche weitere Akteurinnen und Akteure sind in die verschiedenen Bereiche der Überwachung und des Monitorings involviert (Abbildung 1).

Oben werden die Überwachungsbereiche seitens Bund dargestellt: Links ist die Überwachung Krankheitserreger mit folgenden Unterbereichen: Epidemiologie, Klinik, Virologie, und Früherkennung. Die involvierten Akteure sind Labore, Referenzzentren, Ärzteschaft, Spitäler und Partner. Rechts ist das Monitoring nicht-pharmazeutische Massnahmen mit folgenden Unterbereichen: Contact Tracing, TTIQ, Massentesting und Repetitive Testing. Die involvierten Akteure sind kantonale und internationale Contact Tracing Zentren, Grenzen / Flughäfen und Partner. Unten werden die Überwachungsbereiche seitens Kantone dargestellt: Links ist das Monitoring pharmazeutische Massnahmen mit folgenden Unterbereichen: Durchimpfung und Medikation. Die involvierten Akteure sind Spitäler, Apotheken, Ärzteschaft, kantonale Impfzentren und Partner. Rechts ist das Monitoring Gesundheitsversorgung mit folgenden Unterbereichen: Kapazität, Auslastung und Personalausfälle. Die involvierten Akteure sind Spitäler, ambulante Praxen, soziale Institutionen und Partner. In der Mitte ist ein Dashboard, verbunden mit den zwei Überwachungsbereichen seitens Bund und den zwei Überwachungsbereichen seitens Kantone. Hier fliessen auch Daten von nationalen sowie internationalen Partnern ein.

Weitere Informationen