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Veröffentlicht am 1. Juli 2025

Labordiagnostik

Bei einer Pandemie wird der Hauptschwerpunkt auf die mikrobiologischen Tests gelegt, die im Rahmen von Infektionskrankheiten, die auf den Menschen übertragbar sind, einschliesslich Zoonosen, durchgeführt werden. Dieses Kapitel richtet sich hauptsächlich an die kantonalen Behörden, die für die Labordiagnostik zuständig sind, aber auch an die Laborleiterinnen und -leiter.

Die Labordiagnostik wird in der Schweiz von Laboratorien für medizinische Analysen sichergestellt. Sie besteht aus einer oder mehreren Analysen von Proben, die einer Patientin oder einem Patienten entnommen werden, um eine Pathologie nachzuweisen, und ermöglicht, den Erreger einer Krankheit direkt oder indirekt durch mikrobiologische und/oder serologische Untersuchungen zu identifizieren. Dabei wird ein als pathologisch definierter biologischer Parameter oder Marker durch Analysen der klinischen Chemie, der Hämatologie oder auch der Genetik nachgewiesen. Die Labordiagnostik ergänzt somit einen klinischen Verdacht oder eine klinische Diagnose. Neben ihrer Bedeutung für die medizinische Diagnostik sind die mikrobiologischen Analysen ein zentraler Bestandteil der epidemiologischen Überwachung sowie der Überwachung neu auftretender Krankheitserreger.

Labors

Im Zusammenhang mit einer Pandemie liegt der Schwerpunkt auf den Laboratorien, die mikrobiologische Tests zum Nachweis übertragbarer Krankheiten des Menschen durchführen können.

In der Schweiz verfügen mehrere Laboratorien über die Kapazität und die erforderlichen Bewilligungen, um diagnostische Analysen für übertragbare Krankheiten des Menschen, einschliesslich derjenigen, die durch Erreger mit Pandemiepotenzial verursacht werden, durchzuführen. Die Laboratorien für medizinische Analysen sind über einen grossen Teil der Schweiz verteilt. Die Laborlandschaft in der Schweiz ist sehr heterogen, mit Einrichtungen, die sich in Grösse, Organisation und Ausstattung stark unterscheiden. Die Schweiz verfügt auch über mehrere Hochsicherheitslaboratorien, in denen hochpathogene Mikroorganismen menschlichen oder tierischen Ursprungs diagnostiziert werden können.

Die als nationale Referenzzentren (NRZ) beauftragten Laboratorien sind in der Regel als erste in der Lage, einen neuen Krankheitserreger zu diagnostizieren, und spielen daher in einer Gesundheitskrise eine entscheidende Rolle. Sie verfügen über die Kompetenz, das Fachwissen, das Personal und die Hochsicherheitslaboratorien, die für die Ein- und Durchführung solcher Tests erforderlich sind. Ausserdem stellen sie allen bewilligten Laboratorien so schnell wie möglich die Methodik zur Verfügung, die für die Entwicklung eines diagnostischen Tests für den neuen Erreger benötigt wird. Auf diese Weise soll die nationale Analysekapazität gesteigert werden. Alleine verfügen die NRZ nicht über ausreichende Analysekapazitäten, um während einer Pandemie alle Verdachtsfälle diagnostizieren zu können.

Die Spitallaboratorien stehen im Pandemiefall ebenfalls an vorderster Front und tragen zur Früherkennung von erkrankten Personen und von Erkrankungen in der Bevölkerung im Allgemeinen bei. Sie liefern Ergebnisse, die eine schnelle Entscheidung über Isolationsmassnahmen und die Behandlung von infizierten Patientinnen und Patienten ermöglichen.

Die privaten und kommerziellen Laboratorien stellen eine weitere Ressource dar, mit der die Analysekapazität in der Schweiz stark erhöht werden kann. Diese Labors verfügen oft über eine hohe Testkapazität, sind aber manchmal weiter von den Gesundheitseinrichtungen entfernt.

Idealerweise arbeiten alle Laborressourcen koordiniert zusammen, um den Testbedarf zu decken. Daher ist es entscheidend, dass die Kantone die auf ihrem Gebiet vorhandenen Laboratorien und deren Netzwerke kennen und eng mit diesen zusammenarbeiten, um die Analysekapazität und den Bedarf auf kantonaler Ebene genau abschätzen zu können. Im Anhang dieses Kapitels ist eine Liste mit den wichtigsten Aspekten verfügbar.

Die Schweiz stützt sich bei der Durchführung von Analysen im Fall einer Gesundheitskrise so weit wie möglich auf das bereits etablierte Laborsystem. Dies bedeutet eine hohe diagnostische Belastung für die betroffenen Laboratorien, um eine grosse Anzahl von Analysen zu absorbieren. Oft ist eine vorübergehende interne Reorganisation erforderlich, um den Fluss der neuen Analysen zu gewährleisten, die zu den bereits routinemässig durchgeführten Untersuchungen hinzukommen. Eine hohe Flexibilität und eine gute Ressourcenplanung sind bei einer Pandemie schwierig, aber notwendig.

Gesetzliche Grundlagen

Das Epidemiengesetz (EpG, SR 818.101) legt fest, dass Laboratorien, die mikrobiologische Untersuchungen zum Nachweis oder Ausschluss übertragbarer Krankheiten durchführen, eine Betriebsbewilligung der zuständigen Behörde benötigen (Art. 16 EpG). Die gemäss der Verordnung über mikrobiologische Laboratorien (SR 818.101.32) für die Erteilung der Bewilligung zuständige Behörde ist das Schweizerische Heilmittelinstitut (Swissmedic). Um eine Bewilligung zu erhalten, müssen die Laboratorien die Voraussetzungen und Anforderungen der Verordnung über mikrobiologische Laboratorien erfüllen. Swissmedic veröffentlicht die Liste der bewilligten Laboratorien auf seiner Website. Die Bewilligungspflicht gilt auch für mikrobiologische Tests, die im Rahmen von Forschungsprojekten oder Überwachungsprogrammen (oder Monitoring) zur Erhebung epidemiologischer Daten oder zur Ergreifung geeigneter Schutzmassnahmen durchgeführt werden. Die Durchführung solcher Tests durch Apotheken oder Ärztinnen und Ärzte, die nicht über eine entsprechende Bewilligung verfügen, ist daher bis auf wenige Ausnahmen nicht erlaubt. Eine Ausnahme von der Bewilligungspflicht besteht für Analysen, die im Rahmen der Grundversorgung geregelt sind. Ferner müssen die kantonalen Voraussetzungen und Regelungen eingehalten und die Aktivitäten den kantonalen Behörden gemeldet werden.

Diagnostische oder epidemiologische Untersuchungen dürfen nur in geschlossenen Systemen durchgeführt werden (in der Regel in einem Laboratorium) und müssen unter Einhaltung der allgemeinen und besonderen Sicherheitsanforderungen und -massnahmen erfolgen, die je nach Art der Anlage und der betreffenden Tätigkeitsklasse erforderlich sind. Der Nachweis eines Krankheitserregers mittels Laboranalysen stellt einen Umgang mit Organismen gemäss der Verordnung über den Umgang mit Organismen in geschlossenen Systemen (ESV, SR 814.912) dar und muss somit gemeldet werden. Bei Krankheitserregern mit hohem Risiko muss die Tätigkeit spätestens mit deren Beginn gemeldet werden. Der primäre Nachweis pathogener Organismen ausserhalb von geschlossenen Systemen ist nur in Ausnahmesituationen erlaubt. Weiterführende Informationen finden sich weiter unten.

Gemäss der zu Beginn der Pandemie geltenden Regelung (Verordnung des EDI über die Meldung von Beobachtungen übertragbarer Krankheiten des Menschen, VMüK, SR 818.101.126) müssen positive und negative Analyseergebnisse vom Labor innerhalb von zwei Stunden an die kantonsärztlichen Dienste und das BAG gemeldet werden. Im Verlauf der Pandemie ändern sich die Meldekriterien je nach epidemiologischer Lage. Änderungen, die die Meldung von Laboranalysen betreffen, werden den Laboratorien vom BAG mitgeteilt. Die Meldung von Laboranalysen wird im Kapitel Überwachung der Krankheitserreger ausführlich beschrieben.

Das Heilmittelgesetz (HMG, SR 812.21) regelt die Verwendung von Medizinprodukten, die für die Labordiagnostik eingesetzt werden. Es soll sicherstellen, dass nur qualitativ hochwertige, sichere und wirksame Produkte auf den Markt gebracht werden, um die Gesundheit von Menschen und Tieren zu schützen. Bewilligte Laboratorien dürfen nur Analysesysteme, Geräte und Reagenzien verwenden, die der Medizinprodukteverordnung (MepV, SR 812.213) und der Verordnung über In-vitro-Diagnostika (IvDV, SR 812.219), die 2022 in Kraft getreten ist, entsprechen. Dies gilt auch für Produkte, die im Labor selbst herstellt werden (Art. 9 IvDV). In-vitro-Produkte, die zu diagnostischen Zwecken verwendet werden, müssen zudem das CE-Kennzeichen tragen, wenn sie auf dem Schweizer Markt in Verkehr gebracht werden, und dürfen nur an Fachpersonen verkauft werden. Die Tests müssen Swissmedic gemeldet werden, wenn der Hersteller oder der Bevollmächtigte in Europa seinen Geschäftssitz in der Schweiz hat (Art. 6 Abs. 2 (MepV). In allen anderen Fällen hat die Meldung an die zuständigen Behörden des europäischen Landes zu erfolgen, in dem der Hersteller oder der EU-Bevollmächtigte seinen Sitz hat. Wenn kein Diagnosesystem im Handel erhältlich ist, dürfen die mikrobiologischen Analyselabors selbst entwickelte und hergestellte Kits verwenden, was zu Beginn einer Pandemie mit einem neuen Krankheitserreger der Fall sein kann.

Während der SARS-CoV-2-Pandemie erlaubte die neu geschaffene Covid-19-Verordnung 3 den Apotheken, den Arztpraxen und den von den Kantonen zugelassenen Testzentren, bestimmte Analysen ausserhalb von Labors durchzuführen, indem sie die vom BAG aufgelisteten Tests verwendeten, wie Antigen-Schnelltests, die den in der Verordnung festgelegten Kriterien entsprachen.

Testmethoden

Das Angebot und die Verfügbarkeit von Tests oder Testsystemen entwickeln sich laufend weiter und die diagnostische Leistung der verschiedenen Testsysteme kann stark variieren. Um eine optimale Reaktion auf eine Pandemie zu gewährleisten, muss die Wahl der verwendeten Tests sehr sorgfältig geprüft werden. Auch die Empfehlungen für den Einsatz der verschiedenen Tests müssen unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen und technischen Kenntnisse sowie der von den Behörden empfohlenen Strategie zur Pandemiebewältigung regelmässig angepasst werden.

Rollen

Der Bund überwacht den Vollzug des EpG, koordiniert die kantonalen und internationalen Massnahmen, bezeichnet die zuständigen Behörden, die Bewilligungen für die Laboratorien erteilen, die mikrobiologische Untersuchungen zur Erkennung übertragbarer Krankheiten des Menschen durchführen.

Bundesamt für Gesundheit

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) arbeitet mit der Unterstützung der NRZ mit den Laboratorien zusammen, koordiniert die Überwachungs- und Vorbereitungsmassnahmen im Pandemiefall und stellt die Zusammenarbeit mit den internationalen Stellen, wie der WHO, sicher.

Swissmedic

Swissmedic ist die zuständige Behörde für die Erteilung der Betriebsbewilligungen für die mikrobiologischen Laboratorien, die Analysen zum Nachweis übertragbarer Krankheiten des Menschen durchführen.

Labor Spiez

Das Labor Spiez ist ein Hochsicherheitslaboratorium der Stufen 3 und 4 und verfügt über die nötige Infrastruktur zur Analyse hochpathogener und unbekannter Erreger.

Fachgesellschaften

Im Zusammenhang mit einer Pandemie spielen die Fachgesellschaften eine wichtige Rolle, insbesondere bei der Kommunikation zur Verbreitung der Botschaften des Bundes nach dem «One Voice»-Prinzip. Sie arbeiten eng mit den Behörden zusammen, auch bei Gesetzgebungsprozessen.

Nationale Referenzzentren

Die Schweiz verfügt über mehrere NRZ, die verschiedene Problembereiche der öffentlichen Gesundheit abdecken. Von diesen befassen sich das Nationale Referenzzentrum für Influenza (NZI) und das Nationale Referenzzentrum für neu auftretende Virusinfektionen (NAVI), die sich im Labor für Virologie des HUG befinden, mit dem Auftreten neuer Krankheitserreger, insbesondere mit neu auftretenden Viren mit Pandemiepotenzial. Um den Bedarf an Diagnostik rasch zu decken und die vielen anderen Aufgaben zu bewältigen, die im Fall einer Pandemie in kurzer Zeit zu erledigen sind, haben diese beiden NRZ in Absprache mit dem BAG ein Partnerlabor (PL) benannt, das sie bei ihren Aufgaben unterstützen soll. Dabei handelt es sich um das Institut für Medizinische Virologie (IMV) der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich (UZH).

Oben stehen die Referenzlabore mit ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen: Erstens das NZI, das für die Influenzaüberwachung zuständig ist, darunter das NAVI, das für die Diagnose neu auftretender und seltener Viren zuständig ist, und schliesslich die Partnerlabore, die das NZI und das NAVI unterstützen. Die Phasen und Aufgaben während einer Pandemie sind unten von links nach rechts aufgelistet: Interpandemische Phase, Anfang der Pandemie, Entwicklung diagnostischer Tests, Diagnose erster Fälle, Kapazitätsausweitung der Tests, Primär- und Bestätigungsdiagnostik, Ende der Pandemie und Interpandemische Phase.

Laboranalysen in einem «One Health»-Kontext

Die Zunahme der menschlichen Bevölkerung und ihre Ausbreitung in neue Gebiete in den letzten Jahrhunderten haben zu einer Vermischung mit Wildtieren geführt, was das Auftreten neuer menschlicher Krankheitserreger begünstigt. Auch die intensive Tierhaltung trägt zum Anstieg von Zoonosen bei. Laboranalysen im Veterinärbereich helfen bei der Entscheidung, welche Massnahmen ergriffen werden müssen, um die Ausbreitung neuer Krankheitserreger auf den Menschen, aber auch auf Tiere zu verhindern und einzudämmen. Die wichtigsten Akteure für die Diagnostik von Tierseuchen in der Schweiz sind im Teil «Veterinärmedizinische Analysen» aufgeführt. Tests an Vektoren, wie Zecken und Mücken, sind bei vektorübertragenen Krankheiten ebenfalls von grosser Bedeutung. Sie ermöglichen es, die Massnahmen zur Vektorkontrolle anzupassen und so die Ausbreitung der Krankheit bei Tieren und Menschen zu verringern. Detaillierte Informationen sind unter Überwachung der Krankheitserreger verfügbar.

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