Globaler Kontext
Vorbereitung und Bewältigung einer Pandemie sind globale Aufgaben, deren Lösung ein weltweit koordiniertes Vorgehen erfordern.
Pandemierisiko
Pandemien stellen seit jeher eine bedeutende Bedrohung für die Gesundheit der Bevölkerung dar. Seit Anfang des 20. Jahrhunderts ist es zu mehreren Pandemien gekommen, die die Gesundheit, das gesellschaftliche Zusammenleben und die Wirtschaft beeinträchtigten oder das Potenzial dazu hatten.
Die Spanische Grippe von 1918–1920, die nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zwischen 20 und 50 Millionen Menschenleben forderte, war ein einschneidendes Ereignis. Es verdeutlichte die verheerende Wirkung eines sich weltweit schnell ausbreitenden Krankheitserregers. Seither haben weitere Pandemien wie die Asiatische Grippe (1957), die Hongkong-Grippe (1968), die pandemische H1N1-Influenza (2009) und zuletzt Covid-19 (2020) gezeigt, dass die Entstehung und Verbreitung neuer Krankheitserreger eine ständige Bedrohung darstellen.
Die Auswirkungen der Globalisierung führen zu einem weltweiten Verkehr von Menschen und Gütern, der allerdings auch die Ausbreitung von Gesundheitsrisiken wie etwa Infektionen nach sich zieht. Die Risiken für zukünftige Pandemien bleiben hoch, insbesondere durch zoonotische Übertragungen – also die Übertragung von Krankheitserregern zwischen Tieren und Menschen. Das Vordringen des Menschen in bisher unbewohnte Gebiete, die zunehmende Intensivierung der Nutztierhaltung und die weltweit gestiegene Mobilität erhöhen das Risiko, dass zoonotische Erreger neu entstehen, mutieren und schliesslich auf den Menschen überspringen.
Internationale Zusammenarbeit
Die Vorbereitung und Bewältigung einer Pandemie sind globale Aufgaben, deren Lösung ein weltweit koordiniertes Vorgehen erfordern. Die entsprechende Zusammenarbeit wird durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) koordiniert und folgt den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der WHO von 2005 (IGV, SR 0.818.103, siehe Rechtliche Grundlagen).
In Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten definiert die WHO die Leitlinien der Strategien und Massnahmen zur Pandemiebewältigung. Dazu gehören auch die Arbeiten an einem Pandemieabkommen der WHO. Dies ist ein neues, völkerrechtlich verbindliches Abkommen zwischen Vertragsstaaten, das speziell auf die Prävention und Bewältigung von Pandemien ausgerichtet ist.
Der Text des Pandemieabkommens wurde am 20. Mai 2025 von der 78. Weltgesundheitsversammlung (WHA) angenommen.
Das Abkommen verfolgt das Ziel, Gesundheitssysteme weltweit zu stärken – sowohl im Hinblick auf die Vorbereitung als auch auf die Bewältigung von Pandemien. Es fördert verbesserte und global koordinierte Ansätze in Bereichen wie Prävention, Versorgung und Stärkung des Gesundheitspersonals, um die Widerstandsfähigkeit auf nationaler, regionaler und globaler Ebene gegenüber künftigen Pandemien zu erhöhen.
Gerade die Covid-19-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig eine gute internationale Zusammenarbeit, Koordination und ein enger Wissensaustausch bei grenzüberschreitenden Gesundheitskrisen sind. Eine engere internationale Zusammenarbeit und bessere Vorbereitung aller Länder dient auch dem Schutz der Schweiz und ihrer Bevölkerung.
Mit dieser Annahme des Haupttextes durch die WHA ist die Arbeit am Pandemieabkommen jedoch noch nicht abgeschlossen. Nach der Annahme des Textes des Pandemieabkommens durch die 78. WHA wird in einem nächsten Schritt ein Anhang ausgearbeitet, der integraler Teil des Gesamtabkommens sein wird. Darin geht es um einen Mechanismus für den Zugangs- und Vorteilsausgleich beim Austausch von Krankheitserregern mit pandemischem Potenzial (Pathogen Access and Benefit Sharing, PABS). Die Schweiz wird erst nach Abschluss der Verhandlungen, gemäss dem finalen verhandelten Inhalt des Gesamtabkommens, entscheiden, ob sie dem Resultat zustimmt.
Die WHO kann Empfehlungen an ihre Mitgliedstaaten aussprechen, auch betreffend Massnahmen zur Bekämpfung einer Pandemie. Diese sind und bleiben für die Mitgliedstaaten nicht rechtsverbindlich. Die WHO kann den einzelnen Staaten keine Vorschriften machen, welche Massnahmen sie in einer Pandemie zu ergreifen hätten. An den Leitlinien der WHO orientiert sich auch der Pandemieplan Schweiz. So wird dem globalen Charakter einer Pandemie Rechnung getragen, die Kompatibilität mit den Plänen anderer Länder gewährleistet und der One Health-Ansatz respektiert.
Die Schweiz entscheidet souverän über die eigene Gesundheitspolitik sowie über allfällige Massnahmen im Pandemiefall. Die Ausrufung einer Pandemie durch die WHO folgt den Kriterien einer «gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite», die in den IGV festgehalten sind. Gemäss dem geltenden Epidemiengesetz hat die Feststellung einer solchen Notlage durch die WHO nicht automatisch zur Folge, dass in der Schweiz eine besondere Lage gilt. Beispiele hierfür sind der Mpox-Ausbruch 2024–25 und die Zikavirus-Epidemie 2015–16, bei denen in der Schweiz keine besondere Lage ausgerufen wurde. Für die besondere Lage in der Schweiz braucht es immer eine Beurteilung der Gefährdungssituation in der Schweiz, die der Bundesrat vornimmt.