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Veröffentlicht am 1. Juli 2025

Gesundheitsversorgung

Im Falle einer Pandemie müssen die Leistungserbringer im Gesundheitswesen ihre üblichen Leistungen erbringen. Zusätzlich müssen sie die Versorgung von Personen sicherstellen, die mit dem pandemischen Erreger infiziert sind oder bei denen der Verdacht auf eine Infektion besteht.

Leistungserbringer

Leistungserbringer im Gesundheitswesen erstellen Pandemiepläne für die Vorbereitung und Bewältigung einer Pandemie.

Sicherung der Grundversorgung

Kantone und Leistungserbringer sichern die medizinische Grundversorgung und übernehmen während einer Pandemie zusätzliche Aufgaben. Gezielte Planung und Entlastungsangebote helfen, Überlastungen zu vermeiden.

Meldepflicht

Das obligatorische Meldesystem ermöglicht die Überwachung und Kontrolle von Infektionskrankheiten. Ärztinnen, Ärzte, Spitäler und Labore melden Krankheiten oder Erreger gemäss Vorgaben.

Therapien und Arzneimittel

Während einer Pandemie ist der gezielte Einsatz von Arzneimitteln und Therapien bei eingeschränkter Verfügbarkeit entscheidend. Eine Übersicht zeigt die wichtigsten Arzneimittel und ihren Einsatz.

Schweizerischer Impfplan

Der Schweizerische Impfplan sichert den optimalen Impfschutz für Einzelpersonen und die Bevölkerung. Ärztinnen und Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker impfen auch in einer Pandemie gemäss den Empfehlungen des Bundes.

Schutzausrüstung und Desinfektion

Die Leistungserbringer im Gesundheitswesen halten Schutzausrüstung und Desinfektionsmittel vorrätig, um ihr Personal und ihre Patientinnen und Patienten in einer Pandemie zu schützen.