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Veröffentlicht am 1. Juli 2025

Fall- und Kontaktmanagement

Das Fall- und Kontaktmanagement ist ein zentrales Instrument zur Eindämmung oder Abschwächung der Ausbreitung neuer Krankheitserreger. Es umfasst die Identifikation von Infektionsquellen, die Nachverfolgung von Kontaktpersonen sowie die Umsetzung von Isolations- und Quarantänemassnahmen. Ziel ist es, Übertragungsketten frühzeitig zu unterbrechen, vulnerable Gruppen zu schützen und Ausbrüche einzudämmen.

Das Fall- und Kontaktmanagement dient dazu, die Ausbreitung eines neuen Krankheitserregers einzuschränken. Es ist Teil der Test-Trace-Isolate-Quarantine-Strategie (TTIQ-Strategie), die aus Testung, Nachverfolgung, Isolation und Quarantäne besteht.

Das Fall- und Kontaktmanagement verfolgt diese Ziele:

  • Identifikation von infizierten Personen durch Testung sowie Ermittlung ihrer Kontaktpersonen mittels Contact Tracing (insbesondere Forward Tracing).
  • Rückverfolgung möglicher Infektionsquellen von infizierten Personen (Backward Tracing).
  • Umsetzung personenbezogener Massnahmen (u. a. Isolation, Quarantäne, medikamentöse Prophylaxe und Impfung für Kontaktpersonen).
  • Schutz von Kontaktpersonen, insbesondere vulnerable Gruppen durch frühzeitige Identifikation und gezielte Präventionsmassnahmen.
  • Unterbrechung von Übertragungsketten, um Ausbrüche frühzeitig einzudämmen und/oder die Verbreitung des Erregers abzuschwächen.
  • Verhinderung der Einschleppung und Weiterverbreitung des Erregers durch infizierte Personen bei der Einreise in die Schweiz.

Forward Tracing konzentriert sich darauf, von einer infizierten Person ausgehend alle Kontaktpersonen zu ermitteln. Im Gegensatz dazu zielt Backward Tracing darauf ab, die Infektionsquelle von infizierten Personen und mögliche Superspreading-Events zu lokalisieren, indem der ursprüngliche Infektionsweg rückverfolgt wird (siehe auch Ausbruchsmanagement).

Die Umsetzung des Fall- und Kontaktmanagements ist aufwändig. Insbesondere in der initialen Phase und der frühen Pandemiephase ist es von Bedeutung, wenn Übertragungsketten noch gestoppt und Ausbrüche eingedämmt werden können. In Phasen hoher Inzidenz gestaltet sich die effiziente Umsetzung zunehmend herausfordernd, da der Aufwand erheblich steigt und sich die Wirkung auf die Abschwächung der Ausbreitung beschränkt. Der Nutzen dieser Massnahme muss daher regelmässig bewertet und ihre Umsetzung an die epidemiologische Lage angepasst werden.

Massnahmen

Die wichtigsten Massnahmen im Rahmen des Fall- und Kontaktmanagements sind:

  • Isolation von Personen, die krank oder angesteckt sind
  • Contact Tracing (Kontaktverfolgung)
  • Bewertung des Krankheitsrisikos von Kontaktpersonen je nach Art der Exposition
  • Falls vorhanden und indiziert: postexpositionelle Prophylaxe der Kontaktpersonen mit Arzneimitteln und/oder Impfstoff
  • Quarantäne von Personen, die krankheitsverdächtig oder ansteckungsverdächtig sind (also von Personen, die sich in der Inkubationsphase der Krankheit befinden)
  • Verhaltensempfehlungen für Kontaktpersonen
  • Verhaltensempfehlungen für Angehörige (Personen, die mit der unter Quarantäne oder in Isolation stehenden Person im selben Haushalt leben)
  • Identifizierung und Isolation von Kontaktpersonen, die Krankheitssymptome entwickeln oder positiv getestet wurden

Die Isolation oder die Quarantäne sind in erster Linie im Domizil der betroffenen Personen durchzuführen. Eine Überführung in eine andere geeignete Einrichtung wird erst dann notwendig, wenn die Unterbringung zu Hause zwecks effektiver Verhütung einer Weiterverbreitung des Krankheitserregers nicht ausreicht oder nicht möglich ist (Art. 35 Epidemiengesetz EpG, SR 818.101).

Bleiben Arbeitnehmende aufgrund einer behördlich angeordneten Quarantäne oder Isolation der Arbeit fern, kann eine Lohnfortzahlungspflicht durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber bestehen (z. B. aufgrund von Art. 324a Abs. 1 OR, SR 220). Ob die Voraussetzungen dafür gegeben sind, ist im Einzelfall zu prüfen.

Aufgaben und Kompetenzen

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) fällt Entscheidungen zur Umsetzung des Fall- und Kontaktmanagements aufgrund des Ergebnisses der nationalen Risikobeurteilung und macht Vorgaben dazu. Dadurch erfolgt der Vollzug nach einem einheitlichen Schema. Dies stellt die Gleichbehandlung aller in der Schweiz wohnhaften Personen sicher und erleichtert den Datenaustausch. Der Vollzug des Fall- und Kontaktmanagements (Anordnung, Durchführung, Überwachung) ist Aufgabe der Kantone.

Die Aufgaben von Bund und Kantonen in der Pandemievorbereitung und -bewältigung sind in der Checkliste detailliert aufgeführt.

Systeme und Koordination

Nationales Informationssystem Contact Tracing

Das vom BAG betriebene Informationssystem sollte neben dem Modul Meldungen auch ein Modul Kontaktmanagement enthalten (EpG, Artikel 60 und Epidemienverordnung EpV, SR 818.101.1, Artikel 92 ff.), also ein IT-System, das die Kantone fürs Fall- und Kontaktmanagement nutzen könnten. Heute fehlt ein solches. Die meisten Kantone mussten deshalb während der Covid-19-Pandemie eigene Systeme beziehungsweise eigene Datenbanken für das Contact Tracing betreiben. Seitens BAG wurde eine nationale Datenbank für statistische Auswertungen des Contact Tracings ad hoc implementiert. Seit 2023 wurden diese Systeme beim Bund und bei den Kantonen abgebaut.

Die Finanzierung für den Aufbau eines neuen Informationssystems ist derzeit nicht gesichert. Das BAG geht davon aus, sofern die Finanzierung gesichert wird, dass langfristig eine nationale Lösung (Bund und Kantone) als zusätzliche Module des zukünftigen DigiSanté-Überwachungssystems NASURE (National Surveillance and Response) implementiert wird (siehe auch Digitale Datenflüsse). Ein Datum kann zum heutigen Zeitpunkt nicht definiert werden.

Proximity- und Presence-Tracing-System

Zur Benachrichtigung von Personen, bei denen ein Expositionsrisiko besteht, kann ein System betrieben werden, das die Annäherungen zwischen den Mobiltelefonen der am System teilnehmenden Personen aufzeichnet (Proximity-Tracing-System) oder mit dem Besucherinnen und Besucher von Veranstaltungen und Einrichtungen ihre Anwesenheit ohne Angabe von Personendaten registrieren können (Presence-Tracing-System).

Die Covid-19-Pandemie hat aufgezeigt, dass digitale Contact Tracing-Apps das Potenzial haben, das klassische Contact Tracing als ergänzendes Instrument zu unterstützen. Forschungsinstitutionen aus der Schweiz waren massgeblich an deren Entwicklung und Evaluation beteiligt. Es ist davon auszugehen, dass die Technologien, die für das digitale Contact Tracing benutzt werden können, weiter verbessert werden und das digitale Contact Tracing zunehmend an Bedeutung gewinnen wird. Dabei gilt es zu beachten, dass den anonymisierten und dezentralen Protokollen, wie sie in der «SwissCovid App» umgesetzt worden sind, auch für zukünftige Anwendungen ein hoher Stellenwert beigemessen wird.

Koordination

Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats hat am 12. Oktober 2023 im Rahmen ihres Berichts «Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen bei der Bewältigung der Covid-19-Pandemie» vom 10. Oktober 2023 das Postulat «Allgemeine Bilanz über das Contact Tracing in der Covid-19-Pandemie» (Po. 23.4315) eingereicht. Die Kommission ist überzeugt, dass die Koordination auf regionaler und nationaler Ebene gestärkt werden muss. Mit diesem Postulat hat sie den Bundesrat beauftragt, gemeinsam mit den Kantonen eine allgemeine Bilanz über das Contact Tracing in der Covid-19-Pandemie zu ziehen. Im Rahmen der Erarbeitung des Berichts soll u. a. geprüft werden, welche Strukturen es für ein kantonsübergreifendes Contact Tracing braucht und ob die Koordination durch die Kantone allein oder durch Bund und Kantone gemeinsam erfolgen sollte.

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