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Veröffentlicht am 1. Juli 2025

Monitoring der Massnahmen

Die Monitorings der Massnahmen und Gesundheitsversorgung liefern relevante Informationen für evidenzbasierte Entscheidungen über Massnahmen zur Infektionskontrolle bei Mensch und Tier. Viele müssen bei Bedarf erst aufgebaut werden. Dies benötigt eine entsprechende Vorlaufzeit und zusätzliche Ressourcen.

Ziele der Monitorings

Die Monitorings der Massnahmen und Gesundheitsversorgung zielen darauf ab,

  • Sofortmassnahmen datenbasiert zu verfügen beziehungsweise aufzuheben.
  • Wirksamkeit und Auswirkungen von Massnahmen zu evaluieren und Prioritäten zu setzen.
  • Kapazitäten der Gesundheitsversorgung zu erfassen und zu beurteilen.

Die Monitorings unterstützen evidenzbasierte Entscheidungen über die Verfügung und Aufhebung von Massnahmen zur Infektionskontrolle bei Mensch und Tier.

Pfeiler der Monitorings

Die meisten Monitorings der Massnahmen und Gesundheitsversorgung sind nur während der Pandemiebewältigung notwendig. Dementsprechend müssen diese situativ erst aufgebaut werden. Dies benötigt Vorlaufzeit und zusätzliche Ressourcen. Wenige werden in reduziertem Umfang permanent benötigt.

Die Monitorings haben verschiedene Ziele und Limitationen. Bei allen ist aber Folgendes zu berücksichtigen:

  • Erhobene Informationen sind auf die Ziele der Monitorings auszurichten und auf das notwendige Minimum zu beschränken. Sie sind im Verlauf der Pandemiebewältigung dem Bedarf entsprechend so oft wie nötig, aber so wenig wie möglich anzupassen.
  • Internationale Empfehlungen und Erkenntnisse sind soweit möglich und sinnvoll zu berücksichtigen

Entsprechende Monitoringsysteme beim Tier sind zentral, sobald Tiere an der Transmission beteiligt sind.

Permanent betriebene Systeme

Die permanent betriebenen Monitoringsysteme unterstützen Sofortmassnahmen und evaluieren die Wirksamkeit und Sicherheit von Massnahmen. Sie unterstützen die Früherkennung, die Risikobewertung und die Umsetzung von Gesundheitsstrategien.

Digitalisierung und teilweise Zentralisierung der Systeme wird mit der Revision des Epidemiengesetzes (EpG) und mit dem Programm zur Förderung der Digitalisierung im Gesundheitswesen (DigiSanté) angegangen.

Zusätzliche Systeme bei Bedarf

Während der Pandemiebewältigung können zu bestimmten Zeiten weitere Systeme notwendig werden.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeiten für die Monitoringsysteme liegen je nach Inhalt bei Bund oder Kantonen:

  • Für die Erhebung von Impfraten und Impfquoten sind die Kantone in Zusammenarbeit mit dem BAG zuständig.
  • Für die Pharmakovigilanz und Materiovigilanz ist das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic zuständig.
  • Die Überwachung der Spitalkapazität und anschliessende Massnahmen liegen in der Kompetenz der Kantone. Sie werden durch die Nationale Alarmzentrale (NAZ) unterstützt. Die Verantwortung für den Betrieb des entsprechenden Informations- und Einsatz-Systems Koordinierter Sanitätsdienst (IES-KSD) liegt beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS).
  • Für das Contact Tracing und Massnahmen zur Infektionskontrolle sind primär die Kantone zuständig.
  • Ein Mobilitätsmonitoring kann nur erfolgen, falls den Behörden freiwillig die entsprechenden Daten zur Verfügung gestellt werden.

Zentral ist, dass die Systeme bereichsübergreifend koordiniert werden, soweit dies sinnvoll und möglich ist (One Health-Ansatz). Ausschlaggebend ist zudem das Mitwirken der Ärztinnen und Ärzte, Gesundheitsinstitutionen und weiterer involvierter Akteurinnen und Akteure.

Pandemievorbereitung

Der Betrieb der permanenten Monitoringsysteme muss nachhaltig sichergestellt sein.

Pandemiebewältigung

Monitoringsysteme für Massnahmen und Gesundheitsversorgung müssen bei Bedarf situativ aufgebaut und betrieben werden.

Initiale Phase

Contact Tracing-Informationssysteme sind entscheidend für die Infektionskontrolle. Dabei sind eine kantonsübergreifende Harmonisierung und zentrale Datensammlung erforderlich, um die Wirksamkeit von Massnahmen und epidemiologische Parameter zu analysieren.

Pandemische Phase

Um die Massnahmen zur Infektionskontrolle und Gesundheitsversorgung effektiv zu unterstützen, müssen in einer Pandemie Systeme für Contact Tracing, Impfmanagement und Spitalkapazitäten regelmässig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Stabilisierungsphase

Während der Stabilisierungsphase ist zu prüfen, ob Monitoringsysteme reduziert oder eingestellt werden können. Insbesondere ist zu evaluieren, ob Daten der neu aufgebauten Systeme noch notwendig sind oder ob sie mittels der permanent betriebenen Systeme ausreichend erhoben werden können. Systeme und Prozesse sind auf ein nachhaltiges Ausmass zu reduzieren.

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