Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 1. Juli 2025

Versorgungssicherheit

Die Behörden unterstützen bei Bedarf die Beschaffung, Verteilung und Lagerhaltung von medizinischen Gütern vor und während einer Pandemie. Gemäss Beschluss des Bundesrats werden Verantwortlichkeiten, Finanzierung und Abläufe bis Ende 2027 präzisiert. Die empfohlene Lagerhaltung für die Leistungserbringer des Gesundheitswesens findet sich unter Schutzausrüstung und Desinfektion.

Versorgung- und Beschaffungsprozess Bund

Die Covid-19-Pandemie zeigte Versorgungslücken bei medizinischen Gütern. Klare Regeln in Bezug auf Zuständigkeiten, Finanzierung und Abläufe sollen dies verbessern.

Bedarfsplanung

Das Bundesamt für Gesundheit erstellt eine Liste wichtiger medizinischer Güter für den Fall einer Pandemie oder Epidemie und berechnet den Vorsorgebedarf.

Lagebild

Der Koordinierte Sanitätsdienst (KSD) des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (BABS) erstellt ein Lagebild zu wichtigen medizinischen Gütern.

Beschaffung

Der Bund kann Verträge abschliessen, um den Zugang zu medizinischen Gütern sicherzustellen. Das Bundesamt für Gesundheit und die Armeeapotheke sind für die Beschaffung zuständig.

Einfuhr

Im Pandemiefall kann der Bundesrat Vorschriften zur Einfuhr und Ausfuhr von Heilmitteln erlassen.

Lagerhaltung

Pflichtlager sind dafür angelegt, die Versorgung des Landes mit lebenswichtigen Gütern in schweren Mangellagen sicherzustellen.

Zuteilung

Das Bundesamt für Gesundheit teilt Heilmittel im Falle einer Pandemie nach einer Prioritätenliste zu.

Verteilung / Lieferung

Der Bund stellt die beschafften Arzneimittel den Kantonen zur Verfügung, die für die weitere Verteilung zuständig sind.