Versorgungssicherheit
Die Behörden unterstützen bei Bedarf die Beschaffung, Verteilung und Lagerhaltung von medizinischen Gütern vor und während einer Pandemie. Gemäss Beschluss des Bundesrats werden Verantwortlichkeiten, Finanzierung und Abläufe bis Ende 2027 präzisiert. Die empfohlene Lagerhaltung für die Leistungserbringer des Gesundheitswesens findet sich unter Schutzausrüstung und Desinfektion.
Versorgung- und Beschaffungsprozess Bund
Die Covid-19-Pandemie zeigte Versorgungslücken bei medizinischen Gütern. Klare Regeln in Bezug auf Zuständigkeiten, Finanzierung und Abläufe sollen dies verbessern.
Bedarfsplanung
Das Bundesamt für Gesundheit erstellt eine Liste wichtiger medizinischer Güter für den Fall einer Pandemie oder Epidemie und berechnet den Vorsorgebedarf.
Lagebild
Der Koordinierte Sanitätsdienst (KSD) des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (BABS) erstellt ein Lagebild zu wichtigen medizinischen Gütern.
Beschaffung
Der Bund kann Verträge abschliessen, um den Zugang zu medizinischen Gütern sicherzustellen. Das Bundesamt für Gesundheit und die Armeeapotheke sind für die Beschaffung zuständig.
Einfuhr
Im Pandemiefall kann der Bundesrat Vorschriften zur Einfuhr und Ausfuhr von Heilmitteln erlassen.
Lagerhaltung
Pflichtlager sind dafür angelegt, die Versorgung des Landes mit lebenswichtigen Gütern in schweren Mangellagen sicherzustellen.
Zuteilung
Das Bundesamt für Gesundheit teilt Heilmittel im Falle einer Pandemie nach einer Prioritätenliste zu.
Verteilung / Lieferung
Der Bund stellt die beschafften Arzneimittel den Kantonen zur Verfügung, die für die weitere Verteilung zuständig sind.