Schutzausrüstung und Desinfektion
In einer Pandemie überprüfen die Leistungserbringer im Gesundheitswesen ihre Massnahmen zur Prävention und Kontrolle von Infektionen und passen sie bei Bedarf an. Die Verfügbarkeit von persönlicher Schutzausrüstung sowie Reinigungs- und Desinfektionsmitteln kann eingeschränkt sein. Hier findet sich eine Übersicht zu den wichtigsten Materialien sowie ihrer Anwendung und Vorratshaltung durch die Leistungserbringer.
In einer Pandemie passen die Leistungserbringer ihre Massnahmen zur Infektionsprävention und -kontrolle an, um die Ausbreitung des pandemischen Erregers und das Auftreten nosokomialer Infektionen in ihrer Einrichtung zu verhindern. Zu den Massnahmen gehören unter anderem: Handhygiene praktizieren, geeignete persönliche Schutzausrüstung (PSA) tragen, das medizinische Material und Oberflächen reinigen und desinfizieren sowie Abstandsregeln in Wartebereichen einhalten.
Das Gesundheitspersonal und die Patientinnen und Patienten benötigen ausreichend persönliche Schutzausrüstung (PSA), sowohl zum Eigenschutz, wie auch zum Fremdschutz. Bei der Planung ist zu berücksichtigen, dass während einer Pandemie der Bedarf an PSA durch zusätzliche Patientinnen und Patienten, die am pandemischen Erreger erkrankt sind oder bei denen eine Infektion vermutet wird, erhöht ist. Zudem kann die Versorgung mit PSA aufgrund der hohen Nachfrage erschwert sein, wie dies die Covid-19-Pandemie zeigte.
Die Leistungserbringer stellen daher sicher, dass sie in Krisenzeiten mit ausreichend PSA, Desinfektions- und Reinigungsmitteln versorgt sind. Im Folgenden sind Materialien, Verwendungszweck, Wirksamkeit und – soweit möglich – Empfehlungen für die Vorratshaltung durch die Leistungserbringer festgehalten.
Die Aufgaben der Behörden bezüglich Beschaffung, Verteilung und Lagerhaltung sind unter Versorgungssicherheit aufgeführt. Dort sind auch die gesetzlichen Regelungen zu Schutzausrüstung und Desinfektionsmitteln beschrieben. Empfehlungen zur Verwendung von Schutzmaterialien durch die Bevölkerung finden sich unter Nicht-pharmazeutische Massnahmen. Bezüglich Vorratshaltung durch die Bevölkerung gelten die Empfehlungen zum Notvorrat im Rahmen der persönlichen Krisenvorsorge, die einen Notvorrat an Masken vorsehen (siehe Weiterführende Informationen)
Masken
Verwendungszweck
Das Tragen von Masken verringert das Risiko einer Übertragung des pandemischen Erregers, falls sich dieser durch Tröpfchen oder Aerosole ausbreitet. Masken können während einer Pandemiewelle durchgehend verwendet werden. Je nach Wirksamkeit und Bedarf müssen Leistungserbringer im Gesundheitsweisen über den Verwendungszweck entscheiden (Eigenschutz oder Fremdschutz). Siehe auch nicht-pharmazeutische Massnahmen (Masken).
Wirksamkeit
Die Schutzwirkung der Masken variiert je nach Maskentyp.
Medizinische Gesichtsmasken (Hygienemasken genannt) wurden historisch zur Übertragungsverhinderung oder -reduktion von Mundbakterien gegen die Aussenwelt entwickelt. Sie dienen in erster Linie dazu, die Verbreitung von Tröpfchen zu begrenzen (Fremdschutz). Die bakterielle Filterwirkung beträgt bei Gesichtsmasken vom Typ I > 95 %, vom Typ II und Typ IIR > 98 %. Medizinische Gesichtsmasken vom Typ IIR sind zudem spritzwassergeschützt. Da aber Viren im Vergleich zu Bakterien klein sind, ist die Filterleistung für feine Aerosole schwächer als bei FFP-Masken.
Eine FFP-Maske schützt die Trägerin oder den Träger der Maske (Eigenschutz). Die Wirksamkeit einer FFP-Maske (ohne Ventil) hängt von der Filtrationsleistung der Maskenbestandteile und dem Sitz der Maske auf dem Gesicht ab: FFP1-Masken filtern mindestens 80 % der Aerosole, FFP2-Masken mindestens 94 % und FFP3-Masken mindestens 99 % der Aerosole.
Der empfohlene Maskentyp hängt von der jeweiligen Tätigkeit ab. Diese Empfehlung kann sich im Verlauf einer Pandemie auch ändern, wenn die Evidenz zu den Übertragungswegen zunimmt. Ebenso kann eine Güterabwägung zwischen Verfügbarkeit und Risikoabschätzung der Übertragung temporär eine Rolle spielen. Bei erhöhtem Übertragungsrisiko (z. B. enger und/oder längerer Kontakt mit Patientinnen und Patienten) wird das Tragen einer FFP2/3-Maske oder einer gleichwertigen Maske empfohlen.
Vorratshaltung und Herausforderungen
Die Vorratshaltung liegt in der Verantwortung der Leistungserbringer im Gesundheitswesen.
Empfehlungen zur Vorratshaltung von Masken durch Leistungserbringer bringen mehrere Herausforderungen mit sich. Sie beinhalten u.a. die richtige Balance zwischen der Sicherstellung von Versorgungssicherheit und der Vermeidung von unnötigem Verbrauch respektive Entsorgung ohne Gebrauch aufgrund des Ablaufes der Haltbarkeit. Hinzu kommen logistische Herausforderungen, da eine Vorratshaltung ausreichende Lagerkapazität erfordert, welche wiederum mit Lagerkosten assoziiert ist.
Eine Verpflichtung zur Lagerhaltung – für die es zurzeit auf Bundesebene keine gesetzliche Grundlage gibt – würde die Versorgungssicherheit erhöhen und gleichzeitig Leistungserbringer vor hohe finanzielle und logistische Herausforderungen stellen. Der Nationale Pandemieplan arbeitet mit «Empfehlungen» ohne Graduierung. Unter Berücksichtigung der Art und des Komplexitätsgrads der Gesundheitsversorgung, können kantonale Einheiten und verantwortliche Institutionen die Empfehlungen graduieren, zum Beispiel in starke, mittlere oder offene Empfehlungen.
Eine allgemeingültige Bezifferung der Anzahl Masken für die Vorratshaltung, die für alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen, unabhängig von ihrer Tätigkeit und dem Patientengut, gelten soll, ist weder möglich noch sinnvoll. Dies gilt ebenso für das Mengenverhältnis zwischen medizinischen Gesichtsmasken und FFP2/3-Masken. So sind zum Beispiel die Anforderungen (u.a. bezüglich Eigenschutz und Fremdschutz) an ein Tertiärzentrum mit hochspezialisierter Medizin oder an eine orthopädische Rehabilitationsklinik unterschiedlich.
Es liegen keine schweizweiten Daten zur Quantifizierung der während der Covid-19-Pandemie verwendeten Masken vor. Die nachfolgenden Best-Practice-Empfehlungen basieren auf einer Schätzung für die erste Welle einer Pandemie, wie zum Beispiel einer Influenza Pandemie. Sofern auf Institutionsebene vorhanden, sollen sich die Leistungserbringer an der Menge von Masken (und Ratio medizinische Gesichtsmaske vs. FFP2/3) orientieren, die sie während der Covid-19-Pandemie benötigten.
Da der Verlauf einer künftigen Pandemie unklar ist, wird eine Vorratshaltung für den Bedarf von mindestens 12 Wochen in einer Pandemie empfohlen. Unter Berücksichtigung der oben genannten Herausforderungen ergeben sich die in der Tabelle 1 dargestellten Richtwerte.
Untersuchungshandschuhe
Verwendungszweck
Das Tragen von Untersuchungshandschuhen verringert das Risiko einer manuellen Exposition gegenüber biologischen Flüssigkeiten (einschliesslich Atemwegssekreten), beispielsweise bei Kontakt mit Schleimhäuten und nicht intakter Haut. Die Massnahmen zur Handhygiene sind unverändert einzuhalten, auch wenn Untersuchungshandschuhe getragen werden.
Vorratshaltung
Die Annahmen und die Herausforderungen für die Vorratshaltung von Untersuchungshandschuhen sind analog derer von Masken. Tabelle 2 zeigt die Empfehlungen zur Vorratshaltung von Untersuchungshandschuhen durch Leistungserbringer im Gesundheitswesen, die für die erste Welle einer Influenzavirus-Pandemie geschätzt sind. Es ist zu beachten, dass die Latexallergie verbreitet ist und deshalb genügend Nitril-Handschuhe an Lager sein sollen. Hinzu kommt, dass es im Vergleich zu Masken bei Handschuhe auch Grössen gibt. So waren während der Covid-19-Pandemie häufig alle M Grössen ausverkauft, aber genügend XS, XL oder L.
Augenschutz
Verwendungszweck
Die Verwendung eines Augenschutzes verringert das Risiko, dass biologische Flüssigkeiten (einschliesslich Atemwegssekrete) in die Augen gelangen. Der Augenschutz muss dazu ausreichend gross sein; eine handelsübliche Brille oder Kontaktlinsen reichen nicht aus.
Vorratshaltung
Die Vorratshaltung liegt in der Verantwortung der Leistungserbringer im Gesundheitswesen.
Schutzkittel und Schürzen
Verwendungszweck
Schutzkittel und Schürzen werden über die Arbeitskleidung getragen. Es gibt mehrere Arten mit spezifischen Verwendungszwecken:
- Hydrophobe (wasserabweisende) Schutzkittel werden von Personal, Patientinnen und Patienten und Besuchenden getragen, um die Übertragung eines Krankheitserregers auf die Kleidung durch Kontakt oder durch Spritzer (einschliesslich Atemwegssekrete) zu verhindern. Das Personal trägt sie bei alltäglichen Pflege- und Betreuungsaufgaben.
- Wasserundurchlässige Schutzkittel sind für Verfahren vorgesehen, bei denen ein erhöhtes Risiko der Exposition gegenüber pathogenhaltigen Körperflüssigkeiten besteht. Sie werden beispielsweise von Personal getragen, das Patientinnen und Patienten mit hochinfektiösen Krankheiten betreut.
- Wasserundurchlässige Schürzen schützen den Oberkörper und die Beine vor grösseren Mengen von Flüssigkeiten. Zum Beispiel bei Erbrechen, starkem Durchfall oder bei Reinigungsarbeiten.
Vorratshaltung
Die Vorratshaltung liegt in der Verantwortung der Leistungserbringer im Gesundheitswesen.
Desinfektionsmittel für die Handhygiene
Verwendungszweck
Handhygiene dient einem in der Pandemie besonders wichtigem vorbeugenden Zweck: Das Risiko der Übertragung von Krankheitserregern über die Hände zu verringern. Es ist daher wesentlich, dass Leistungserbringer im Gesundheitswesen besonders darauf achten, dass die Handhygiene eingehalten wird.
Wirksamkeit
Für die Handhygiene werden alkoholische Desinfektionsmittel verwendet. Um als wirksam zu gelten, müssen sie die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) festgelegten Anforderungen erfüllen. Die vom BAG zugelassenen Desinfektionsmittel sind gegen die getesteten Krankheitserreger wirksam. Sie sind nicht ohne weiteres auf alle Mikroorganismen anwendbar und müssen daher bezüglich eines spezifischen pandemischen Erregers überprüft werden.
Vorratshaltung
Die Vorratshaltung liegt in der Verantwortung der Leistungserbringer im Gesundheitswesen.
Weitere Desinfektionsmittel
Verwendungszweck
Ziel der Desinfektion ist die Beseitigung oder Inaktivierung pathogener Mikroorganismen auf Oberflächen oder auf einem Material, um eine Übertragung zu verhindern. Die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) zugelassenen Desinfektionsmittel sind gegen die getesteten Krankheitserreger wirksam. Sie sind nicht ohne weiteres auf alle Mikroorganismen anwendbar; daher muss geprüft werden, ob sie für einen bestimmten pandemischen Krankheitserreger validiert wurden. Die Desinfektionsmittel werden gemäss den Empfehlungen der Hersteller und gegebenenfalls der Leistungserbringer verwendet.
Vorratshaltung
Die Vorratshaltung liegt in der Verantwortung der Leistungserbringer im Gesundheitswesen.
Reinigungsmittel
Verwendungszweck
Alle Gegenstände und Oberflächen, die mit infizierten Personen oder deren Körperflüssigkeiten in Berührung kommen können, werden regelmässig und gründlich gereinigt.
Vorratshaltung
Die Vorratshaltung liegt in der Verantwortung der Leistungserbringer im Gesundheitswesen.