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Veröffentlicht am 1. Juli 2025

Versorgung- und Beschaffungsprozess Bund

Während der Covid-19-Pandemie wurden bei der Versorgung mit medizinischen Gütern Lücken festgestellt. Die fehlende Regulierung hat die Versorgung verzögert und erschwert. Verbesserungspotential besteht in der Regelung der Verantwortlichkeiten, der Finanzierung und der Klärung der Abläufe. Gemäss Beschluss des Bundesrats werden Verantwortlichkeiten, Finanzierung und Abläufe bis Ende 2027 präzisiert.

Laufende Arbeiten

Im Nachgang zur Covid-19-Pandemie hat der Bundesrat den Auftrag erteilt, Lücken hinsichtlich der Versorgungssicherheit zu identifizieren und ein Konzept zur Umsetzung von Verbesserungsmassnahmen vorzulegen. Er delegierte die Arbeiten dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF). Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat mit externer Unterstützung sowie einer Begleitgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern der Bundesverwaltung und den Kantonen die Lücken identifiziert und sechs Lösungsansätze erarbeitet.

Der Bundesrat beschloss am 21. August 2024, dem EDI die Gesamtverantwortung für die vorbereitenden Aufgaben zur Umsetzung der Versorgungssicherheit von medizinischen Gütern im Pandemie-/Epidemiefall zu übertragen. Abbildung 1 zeigt den Versorgungs- und Beschaffungsprozess des Bundes, wie er vom Bundesrat beschlossen wurde. In einem ersten Schritt legt der Bund aktuell die für die Bewältigung einer Pandemie oder Epidemie notwendigen wichtigen medizinischen Güter fest. Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF, Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung BWL) baut basierend auf einer vom BAG erstellten Liste das Marktmonitoring auf. Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS, Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS) verwendet dieses Monitoring für das Lagebild.

Das Thema Versorgungssicherheit ist entlang der vom Bundesrat beschlossenen Prozessschritte 1–7 beschrieben. Es zeigt dazu die aktuell gültigen regulatorischen Grundlagen und die bestehenden Prozesse auf. Zudem verweist es auf die Erfahrungen aus der Covid-19-Pandemie und auf die aktuell laufenden Anpassungsarbeiten.

Der Prozess wird horizontal dargestellt, mit den Hauptaufgaben und ihren Teilaufgaben, die vor oder während einer Krise anfallen. Die Hauptaufgaben, die jeweils mit einem Pfeil zur nächsten Aufgabe von links nach rechts gekennzeichnet sind, lauten wie folgt: Liste wichtige medizinische Güter, die Bedarfsmodellierung, das Lagebild/Bestandesaufnahme, die Beschaffung, die Einfuhr, die Lagerhaltung, die Zuteilung, und die Verteilung/Lieferung.

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