Einfuhr
Der Bundesrat kann im Pandemiefall Vorschriften erlassen, um die Einfuhr von Heilmitteln zu erleichtern sowie die Ausfuhr von Heilmitteln zu beschränken oder ganz zu verbieten. Die Zuständigkeiten zur Einfuhr im Pandemiefall werden aktuell erarbeitet. Die Ergebnisse werden im Pandemieplan ergänzt.