Meldepflicht
Ärztinnen und Ärzte, Spitäler und öffentliche oder private Institutionen im Gesundheitswesen sowie Laboratorien müssen meldepflichtige Krankheiten oder Erreger melden. Es gilt der Grundsatz «Wer diagnostiziert, meldet».
Ärztinnen und Ärzte, Spitäler und öffentliche oder private Institutionen im Gesundheitswesen sowie Laboratorien müssen meldepflichtige Krankheiten oder Erreger melden. Es gilt der Grundsatz «Wer diagnostiziert, meldet».