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Veröffentlicht am 1. Juli 2025

Impfung

Die Impfung ist die wirksamste präventive Massnahme zum Schutz gegen eine Infektionskrankheit.

Hintergrund und Zielsetzung: Die Bevölkerung der Schweiz erhält offene, transparente, adressatengerechte und zielführende Information zur Impfung, um gut informierte, persönliche Impfentscheide zu treffen. Sie hat niederschwelligen und bedarfsgerechten Zugang zur Impfung.

Zielgruppe: Die Zielgruppen für eine Impfung hängen von den Eigenschaften und der Verbreitung des pandemischen Erregers, den Merkmalen der verfügbaren Impfstoffe und der jeweiligen pandemischen Phase ab. Sie können die Mehrheit der Bevölkerung oder zu definierende besonders vulnerable Zielgruppen umfassen.

Grundlagen: Die Artikel 20 bis 23 des Epidemiengesetzes (EpG, SR 818.101) regeln den Umgang mit Impfungen, die Artikel 64 bis 69 die Entschädigung und Genugtuung bei Schäden aus Impffolgen. Das Heilmittelgesetz (HMG, SR 812.21) regelt die Zulassung, das Qualitätsmonitoring und die Pharmakovigilanz.

Strategische Aspekte: Die Impfstrategie in einer Pandemie gibt das übergeordnete Ziel der Impfung vor. Sie leitet Zielgruppen der Impfung ab, macht Angaben zu Impfstoffzuteilung und -auswahl und beschreibt Grundlagen und Grundsätze, Kommunikation, Umsetzung und Monitoring bezüglich Impfung. Ausserdem nimmt sie Bezug auf die Nationale Strategie zu Impfungen (NSI) und den dazugehörigen Aktionsplan. Eine allgemeine Impfpflicht für die Bevölkerung ist in der Schweiz rechtlich grundsätzlich ausgeschlossen. Das Epidemiengesetz sieht jedoch vor, dass Bund und Kantone Impfungen bei gefährdeten Bevölkerungsgruppen und bestimmten Personen unter engen Voraussetzungen für obligatorisch erklären könnten («Impfobligatorium»). Niemand kann gezwungen werden, sich impfen zu lassen (kein «Impfzwang»).

Operative Aspekte: Die Impfempfehlungen legen die Leitlinien für spezifische Impfungen fest. Die Kantone ermöglichen der Bevölkerung sowie besonders vulnerablen Zielgruppen einen niederschwelligen und bedarfsgerechten Zugang zur Impfung. Dazu ergänzen sie bei Bedarf die regulären Impfstrukturen, um rasch viele Personen impfen zu können (Impfzentren, Impfungen in Betrieben, durch Apotheken etc.) und um Zielgruppen gezielt zu erreichen (aufsuchende Angebote mit Organisationen der Zivilbevölkerung an Orten, wo sich die Zielgruppen aufhalten).

Risiken und Herausforderungen: Impfstoffe gegen einen neuen Erreger sind in den ersten Monaten oder auch Jahren einer Pandemie nicht verfügbar. Daher sind alle anderen Präventionsmassnahmen insbesondere in dieser Zeit besonders wichtig - und bleiben es während der ganzen Pandemiedauer. Nach der Einführung neuer Impfstoffe kann die Verfügbarkeit aufgrund der hohen Nachfrage beschränkt sein. Der Bund kann daher Impfungen für die Schweiz beschaffen. Seltene unerwünschte Wirkungen werden allenfalls erst im Rahmen der breiteren Anwendung und beim alltäglichen Gebrauch erkannt. Meldungen von unerwünschten Wirkungen zu erfassen und auszuwerten ist das beste Instrument, um diese frühzeitig festzustellen und anzugehen.

Zuständigkeiten: Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in Zusammenarbeit mit der Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) legt die Impfstrategie fest und erarbeitet auf dieser Grundlage evidenzbasierte Impfempfehlungen. Falls der Bund Impfungen beschafft, erstellt das BAG in Absprache mit den Kantonen einen nationalen Verteilungsplan, der die Prioritäten für die Impfstoffverteilung und die kantonalen Kontingente festlegt. Das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic ist zuständig für die Zulassung sowie die behördliche Chargenfreigabe der Impfstoffe. Es erfasst, dokumentiert und bewertet unerwünschte Wirkungen und überwacht die risikomindernden Massnahmen (Pharmakovigilanz). Hersteller und Gesundheitspersonal in Impfstellen sind verpflichtet, unerwünschte Wirkungen zu melden. Zudem haben geimpfte Personen das Recht, unerwünschte Wirkungen zu melden. Das Generalsekretariat des Eidgenössischen Departements des Innern prüft die Gesuche um Entschädigung und Genugtuung bei Impfschäden. Die Kantone sind zuständig für die Verimpfung. Sie arbeiten dazu mit den Leistungserbringern des Gesundheitswesens zusammen und melden dem BAG die Impfungen zuhanden seines Impfmonitorings.

Impfstrategie

Die Impfstrategie legt die Ziele der Impfung, ihre Umsetzung und das Monitoring fest. Die Verfügbarkeit eines Impfstoffes ist dabei entscheidend.

Impfempfehlungen

Impfempfehlungen legen fest, welche Impfungen für bestimmte Zielgruppen oder die gesamte Bevölkerung empfohlen werden.

Verimpfung

Die Gesundheitsbehörden der Kantone sind verantwortlich für die Organisation und Durchführung von Impfungen und gewährleisten den Zugang zur Impfung für besonders gefährdete Personen.

Qualitätsmonitoring und Pharmakovigilanz

Impfsicherheit hat höchste Priorität. Swissmedic prüft die Qualität der Impfstoffe, erfasst und bewertet unerwünschte Wirkungen und überwacht die Massnahmen zur Risikominderung.

Zugang und Kostenübernahme

Während einer Pandemie sollen möglichst viele Personen Zugang zur Impfung erhalten. Die Behörden legen fest, wie dieser Zugang allen Zielgruppen ermöglicht werden kann.