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Veröffentlicht am 1. Juli 2025

Sicherung der Grundversorgung

Kantone und Leistungserbringer sichern die Grundversorgung und übernehmen während einer Pandemie zusätzliche Aufgaben. Gezielte Planung, Ressourcenaufbau und Entlastungsangebote helfen, Überlastungen zu vermeiden.

Die Kantone und Leistungserbringer im Gesundheitswesen planen den Ausbau von personellen Ressourcen und die Vorratshaltung von Materialien für eine Pandemie. Einzelne Leistungserbringer wie beispielsweise Arztpraxen können durch bestehende Anbieter wie Apotheken oder durch den Aufbau neuer Angebote wie Test- und Impfstellen entlastet werden.

Personal

Der Bedarf an zusätzlichen personellen Ressourcen ist die grösste Herausforderung für die Sicherstellung der (Grund-)Versorgung durch die Leistungserbringer. Die Massnahmen bezüglich personellen Ressourcen finden sich unter Personal.

Material

Die Versorgung der eigenen Institution mit Materialien in einer Pandemie ist Aufgabe der Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Bei der Pandemieplanung ist sie entsprechend zu berücksichtigen. Gegebenenfalls können auch Behörden zusätzlich unterstützen (siehe Versorgungssicherheit).

In der Covid-19-Pandemie war die Versorgung mit Materialien, zumindest vorübergehend, herausfordernd. Dazu gehörten auch Schutzmaterialien und Desinfektionsmittel (siehe Schutzausrüstung und Desinfektion). Auch Betten, Bettzeug und Frottierwäsche, Berufskleidung und Patientenkittel sowie Materialien für die persönliche Hygiene wie Seife und Toilettenpapier waren teilweise knapp. Zudem waren für die Behandlung von Patientinnen und Patienten Infusionslösungen (inklusive Schläuche, Kanülen, Injektionsspritzen etc.), Material für die nicht-invasive Beatmung (z. B. Sauerstoffmasken) sowie für invasive Beatmung (Beatmungsgeräte, ECMO-Geräte) knapp. In Laboratorien mangelte es an Materialien zur Durchführung von Analysen.

Erhöhung der Leistungsfähigkeit

Bei einer Pandemie sind die kantonalen Behörden und Leistungserbringer gefordert, wo nötig neue Leistungen aufzubauen und zusätzliche Ressourcen bestmöglich unter den bestehenden Leistungserbringern zu verteilen. Die enge Koordination ist entscheidend, um die begrenzten Ressourcen optimal zu nutzen.

Ziel ist, dass ausschliesslich Personen, die eine medizinische Behandlung benötigen, eine Arztpraxis oder Notfallstation aufsuchen. Der Zugang zur Regelversorgung muss während der gesamten Pandemie möglichst aufrechterhalten werden. Dies sollte verhindern, dass beispielsweise Tumorerkrankungen verspätet entdeckt werden oder Patientinnen und Patienten auch bei starkem Leidensdruck lange auf Therapien und operative Behandlungen warten müssen. Vulnerable und chronisch kranke Personen müssen weiterhin betreut und Schwangere und Gebärende müssen angemessen begleitet werden. Dazu gehört auch, dass eine Begleitperson anwesend sein kann. Psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung ist Teil der Grundversorgung. Patientinnen und Patienten mit psychischen Beschwerden und Erkrankungen müssen therapeutische Angebote auch in einer Pandemie in Anspruch nehmen können.

Bei unzureichenden Behandlungskapazitäten und wenn ein Leistungsausbau nicht machbar ist, muss die bestmögliche Versorgung einer möglichst grossen Anzahl von Patienten sichergestellt werden. Dafür müssen die noch durchzuführenden Behandlungen und eine Reduktion des Behandlungsstandards beurteilt werden. Im letzter Konsequenz würden Massnahmen der Triage wie in der Katastrophenmedizin angewendet werden. Dabei spielen Massnahmen zur Linderung für nicht behandelte Patientinnen und Patienten – von Komfort bis zur palliativen Versorgung – eine wesentliche Rolle.

Die Begleitung von Menschen mit unheilbarer Erkrankung und/oder am Lebensende muss mitgedacht werden. Dazu muss die Expertise zu Palliative Care in die organisatorischen Strukturen eingebunden werden. Palliative Care ist zentral, um die Entscheidungsfindung zu unterstützen, belastende Symptome zu lindern, Behandlungen vorausschauend zu planen und um die Patientinnen und Patienten mit ihren Angehörigen ganzheitlich zu begleiten. Am Lebensende sollen Besuche von Angehörigen (Verwandte und nahestehende Bezugspersonen) möglich sein. Für Bewohnerinnen und Bewohner in Alters- und Pflegeheimen muss insbesondere die Frage, ob eine Spitaleinweisung gewünscht ist, frühzeitig besprochen und geklärt werden.

Telefontriage sowie Hausbesuche durch Spitex-Dienste reduzieren die Arbeitsbelastung von Spitälern und Arztpraxen sowie das Expositionsrisiko für Patientinnen und Patienten und das Personal. Dabei ist eine gute Kommunikation wichtig, damit Patientinnen und Patienten nicht aus Angst vor einer Ansteckung dringende Arztbesuche, Therapien, Impfungen oder eine Behandlung im Spital hinauszögern oder sogar darauf verzichten.

Apotheken und telemedizinische Anbieter können definierte Aufgaben der übrigen Leistungserbringer übernehmen. Temporäre Test- und Impfstellen können einen Teil der Testung und Impfungen anstelle der regulären Leistungserbringer übernehmen. Bund, Kantone sowie Verbände und Fachgesellschaften der Leistungserbringer entlasten das Gesundheitswesen von Rückfragen, indem sie laufend über Anpassungen der Versorgung informieren. Auch die direkte Kommunikation der Leistungserbringer gegenüber ihren Klientinnen und Klienten trägt dazu bei, individuelle Rückfragen zu reduzieren.

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