Personal
Die Covid-19-Pandemie hat gezeigt, dass das erforderliche Fachpersonal der zentrale limitierende Faktor zur Bewältigung der Pandemie ist. Die involvierten Organisationen müssen diesen Umstand in ihren Pandemieplänen unbedingt berücksichtigen.
Mehrbedarf im Pandemiefall
Die Bewältigung einer Pandemie kann rasch einen hohen Bedarf an zusätzlichem Personal in unterschiedlichen Bereichen generieren. Dazu gehören:
- Zusätzliches Personal in der stationären und ambulanten medizinischen Versorgung und in sozialmedizinischen Institutionen, insbesondere für Testung und Diagnostik, Therapie und Behandlung
- Personal für den Aufbau und Betrieb von Test- und Impfstellen (Logistik, Betrieb, Administration, Testdurchführung, Impfen)
- Zusätzliches Personal in Laboratorien für die Laboranalysen
- Personal in Organisationen der Zivilgesellschaft, bspw. zur niederschwelligen Information und Beratung einzelner Bevölkerungsteile, zur Unterstützung von vulnerablen oder erkrankten Personen, zur Unterstützung von Massnahmen der Behörden etc.
- Personal in nationalen, kantonalen und kommunalen Krisenorganisationen
Darüber hinaus kann in einer Pandemie in allen Arbeitsfeldern mehr Personal benötigt werden, etwa weil Mitarbeitende wegen Quarantäne oder Isolation ausfallen oder erkranken. Arbeitgebende sind dazu angehalten, entsprechende Krisenpläne zu erarbeiten, um den Betrieb sicherzustellen und ihre Mitarbeitenden zu schützen (siehe Massnahmen in Betrieben).
Personalplanung
In kurzer Zeit muss genügend neues Personal, teilweise mit hohen, spezifischen und beschränkt verfügbaren Qualifikationen und Erfahrungen, rekrutiert werden. Dazu gehören bspw. Gesundheitsfachpersonen, Fachkräfte für Logistik und Krisenmanagement, Juristinnen und Juristen etc. Insbesondere Institutionen der Gesundheitsversorgung und Organisationen, die für die Krisenorganisation zuständig sind, sollen sich entsprechend vorbereiten. Eine Hilfestellung dazu bieten die beiden Checklisten Checkliste Pandemievorbereitung: Personal und Checkliste Pandemiebewältigung: Personal.
Genügend finanzielle Mittel sind Bedingung für einen raschen Aufbau von personellen Ressourcen (siehe Finanzierung). Grundsätzlich sind alle Organisationen für die Finanzierung ihres zusätzlichen Personals im Pandemiefall selbst zuständig.
Das Personal des Gesundheitswesens kann entlastet werden, indem nicht dringliche medizinische Behandlungen verschoben werden. Dies bedarf jedoch einer sorgfältigen fachlichen und ethischen Abwägung, um negative Auswirkungen zu minimieren. In der Covid-19-Pandemie wurde dies zeitweise angeordnet, ohne dass eine gesetzliche Grundlage dafür bestand. Der Entwurf zur Revision des Epidemiengesetzes sieht eine gesetzliche Grundlage vor, damit die Kantone dies anordnen könnten.
Bundesverwaltung
Verwaltungseinheiten, die im Pandemiefall einen aussergewöhnlichen, befristeten und grösseren Ressourcenbedarf haben, können voraussichtlich ab 2026 mittels eines Personalpools Bundesverwaltung personell unterstützt werden.
Zivilschutz, Armee, Zivildienst
Armee und Zivildienst sind den Bundesbehörden unterstellt, der Zivilschutz hingegen den kantonalen Behörden.
In der Covid-19-Pandemie wurde rasch eine grosse Zahl an Armeeangehörigen im Assistenzdienst und Schutzdienstpflichtige mit einem Aufgebot des Bundesrats nach Artikel 46 des Zivildienstgesetzes (ZDG, SR 824.0) aufgeboten. Über das Ressourcenmanagement Bund (ResMaB) wurden Zivildienstleistende aufgeboten.
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat den Einsatz von Dienstpflichtigen der Armee, des Zivilschutzes und des Zivildienstes während der Covid-19-Pandemie untersucht. In ihrer Empfehlung 4 schlägt die EFK vor, Grundsätze für die Zusammenarbeit zwischen Armee, Zivildienst und Zivilschutz zu definieren. Dadurch soll eine bessere Grundlage für einen effektiven und effizienten Einsatz der Dienstpflichtigen geschaffen werden.
Als Antwort auf diese Empfehlung erarbeitete der Sicherheitsverbund Schweiz den Bericht «Die Subsidiarität und die Grundsätze der Koordination von Milizmitteln der Armee, des Zivilschutzes und des Zivildienstes im Krisenfall» (siehe weiterführende Informationen). Er zeigt auf, wie der Einsatz künftig nach einheitlichen Grundsätzen und Kriterien geschieht.
Die Zuteilung von Dienstpflichtigen erfolgt gemäss dem Subsidiaritätsprinzip. Der Bericht formuliert dazu neu einheitliche Subsidiaritätskriterien: Behörden müssen zunächst ihre eigenen Ressourcen ausschöpfen. Bei Gemeinde- und Kantonsbehörden schliesst dies den Zivilschutz ein. Danach prüfen alle Behörden, bevor sie Unterstützung durch Armee oder Zivildienst beantragen, zunächst die Möglichkeiten des Privatsektors, die Rekrutierung von Personal auf dem privaten Arbeitsmarkt und den Einsatz von Arbeitssuchenden, Studierenden und Lernenden. Sie klären, ob Ressourcen aus Freiwilligenorganisationen und der Zivilgesellschaft eingesetzt werden können. Das Schweizerische Rote Kreuz nimmt dabei eine Sonderstellung ein, da ihm der Bundesrat die Rolle als besonderer Partner des Staates («Auxiliaire des pouvoirs publics», siehe weiterführende Informationen) zugeschrieben hat. Falls all diese Möglichkeiten ausgeschöpft oder nicht zielführend sind, prüfen die Behörden eine Verzichtsplanung. Erweist sich der Einsatz von Dienstpflichtigen nach wie vor als erforderlich, so stellen die Behörden ein Gesuch, das die Aufgaben und die Einsatzdauer spezifisch benennt.
Kantone, die ihre eigenen Ressourcen inklusive eigenen Zivilschutz ausgeschöpft haben, beantragen zuerst interkantonale Ressourcen durch Angehörige des Zivilschutzes anderer Kantone, bevor sie beim Bund Unterstützung beantragen. Diese Integration des Zivilschutzes in das Subsidiaritätsprinzip stellt eine wichtige Neuerung dar, um den Einsatz der Angehörigen von Armee, Zivildienst und Zivilschutz stimmig zu koordinieren.
Die kantonalen Führungsorganisationen stellen die interkantonale Koordination von Ressourcen des Zivilschutzes sicher, z. B. durch einen Teilstab Ressourcenmanagement Kanton (ResMaK). Das ResMaK ist idealerweise analog zum Ressourcenmanagement Bund (ResMaB) organisiert und wendet sinngemäss die gleichen Prozesse und Prinzipien an.
Bundesämter, Bundesstellen und Kantone beantragen Unterstützung durch Dienstpflichtige der Armee und des Zivildienstes bei der Nationalen Alarmzentrale (NAZ). Das ResMaB entscheidet über die Gesuche und beauftragt ggf. die Umsetzung.