Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 1. Juli 2025

Verimpfung

Die kantonalen Gesundheitsbehörden sind für die Organisation und Durchführung von Impfungen in ihren Kantonen zuständig. Sie ermöglichen besonders gefährdeten Personen einen prioritäten und niederschwelligen Zugang zur Impfung.

Die kantonale Gesundheitsbehörden fördern Impfungen gemäss Artikel 21 Epidemiengesetz (EpG; SR 818.101). Der Bund stellt dazu sicher, dass die Kantone die nötigen Grundlagen und Informationen mit ausreichend Vorlaufzeit erhalten. Die Kantone informieren zur Impfung im Rahmen einer koordinierten Kommunikation unter der Leitung des Bundes. Sie sorgen dafür, dass die von den Impfempfehlungen betroffenen Personen gemäss der vom Bund festgelegten Impfstrategie geimpft werden. Die kantonalen Aufgaben bei der Verimpfung finden sich in den Checklisten zur Organisation der Impfung (siehe Impfstrategie).

Die Verimpfung kann in einer Pandemie folgende zusätzliche Herausforderungen beinhalten:

  • Akzeptanz der Impfung fördern: Unsicherheit, Ängste und Widerstände können gerade bei neu entwickelten Impfstoffen dazu führen, dass sich Personen gegen eine Impfung entscheiden. Die Hinweise zum Thema Akzeptanz und spezifisch in der Checkliste Pandemiebewältigung: Stärkung der Akzeptanz zeigen auf, wie Behörden, Fachpersonen und Personen oder Organisationen, die den Zielgruppen nahe stehen, zur Akzeptanz der Impfung beitragen. Neben geografischen sind auch soziale, sprachliche und kulturelle Faktoren zu berücksichtigen, um Impfungen zugänglich zu machen.
  • Impfangebote skalieren: Falls Impfungen einem Grossteil der Bevölkerung empfohlen werden, müssen die Kantone Impfangebote in kurzer Zeit erhöhen. Sie können neue Impfstellen aufbauen und den Ausbau bestehender Impfangebote fördern.
  • Impfangebote zugänglich machen: Impfungen müssen für alle Teile der Bevölkerung zugänglich sein. Gegebenenfalls werden Impfungen mit mobilen Impfequipen an dezentralen Orten oder zuhause ermöglicht. Soziale und kulturelle Ressourcen sollen genutzt und Hindernisse abgebaut werden, um den Zugang zu Impfungen zu ermöglichen. Sprachbarrieren müssen mit muttersprachlichen Informationen überwunden werden. Kostenlose Impfungen verhindern finanzielle Barrieren.

Beim Ausbau der Impfangebote müssen die Behörden die richtige Balance finden zwischen Skalierung und Zugänglichkeit. Besonders effizient zur Skalierung sind Impfzentren, die die rasche Verimpfung einer grossen Anzahl Personen ermöglichen. Da die Anzahl grosser Impfzentren beschränkt ist, können sie mit einer längeren Anreise verbunden sein. Mobile Impfequipen stellen eine ideale Ergänzung dar. Diese ermöglichen Impfaktionen in sozialmedizinischen Institutionen, Betrieben, Gemeinden, Quartieren etc. Als dezentrale Anbieter bewähren sich auch niedergelassene Ärztinnen, Ärzte und Apotheken. Sie verfügen über eine breite geografische Abdeckung. Weite Teile der Bevölkerung, insbesondere besonders gefährdete Personen, sind es gewohnt, solche Angebote in Gesundheitsfragen aufzusuchen.

Niedergelassene Ärzte mit Berufsausübungsbewilligung können auch ausserhalb der genehmigten Indikation (Off-Label) impfen. Dazu sind die Empfehlungen des Schweizerischen Apothekerverbandes zu beachten (siehe Weiterführende Informationen).

Zugänglichkeit erfordert auch einen Dialog mit der oder dem zu Impfenden. Spezifische Vorbehalte sind anzusprechen und Argumente anzuhören. Impfangebote sollen auch dort stattfinden, wo sich die Zielgruppen bewegen und den anbietenden Personen oder Organisationen vertrauen.

Die Checkliste Pandemiebewältigung: Impfangebote skalieren und zugänglich machen gibt Anregungen, wie die Behörden Impfangebote breit und niederschwellig zugänglich machen können.

Weitere Informationen