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Veröffentlicht am 1. Juli 2025

Impfstrategie

Die Impfstrategie legt die übergeordneten Ziele der Impfung fest, beschreibt die Umsetzung und das Impfmonitoring.

Die Impfung ist die wirksamste präventive Massnahme zum Schutz vor Infektionen und bildet deshalb die Hauptinterventionsachse der Strategie zur Pandemiebewältigung, sofern ein Impfstoff zur Verfügung steht. Die Bereitstellung eines Impfstoffes in grossem Umfang hängt von mehreren Faktoren ab, kann aber nach dem Ausbruch der Pandemie mehrere Monate in Anspruch nehmen. Dies zeigt, wie wichtig die übrigen medizinischen und nicht-medizinischen Bewältigungsmassnahmen in der Phase vor dem Inverkehrbringen eines sicheren und wirksamen Impfstoffs sind. Anschliessend ermöglicht die Impfung eine rasche Immunisierung der Bevölkerung und damit eine allmähliche Einstellung der anderen Massnahmen.

Die Impfstrategie im Pandemiefall wird vom BAG in enger Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) festgelegt. Der Aktionsplan sowie die Strukturen und Kommunikationsplattformen, die im Rahmen der Nationalen Strategie zu Impfungen (NSI) entwickelt wurden, können als Grundlage für die Erarbeitung und Umsetzung der pandemiespezifischen Impfstrategie dienen.

Die Impfstrategie in einer Pandemie umfasst folgende Elemente:

  • Sie gibt das übergeordnete Ziel der Impfung vor.
  • Sie leitet daraus die Zielgruppen der Impfung ab und definiert pro Zielgruppe spezifische Impfziele in Abhängigkeit von den Eigenschaften (Wirksamkeit und Sicherheit) des eingesetzten Impfstoffs.
  • Sie macht Angaben zur Impfstoffzuteilung bei begrenzter Verfügbarkeit, indem sie prioritäre Gruppen definiert.
  • Sofern bereits verschiedene Impfstoffe verfügbar sind, macht sie Aussagen zur Auswahl der Impfstoffe.
  • Sie legt die Grundsätze der Impfung fest (beispielsweise Freiwilligkeit und Kostenlosigkeit).
  • Sie zeigt auf, wie zur Impfung informiert und kommuniziert wird und wie die Akzeptanz der Impfung gestärkt wird.
  • Sie beschreibt die Umsetzung und das Durchimpfungsmonitoring.
  • Sie klärt die rechtlichen und ethischen Grundlagen und ordnet die Strategie in den internationalen Kontext ein.
  • Sie macht offene Fragen und fehlende Informationen transparent.

Die Zuständigkeiten bezüglich Umsetzung der Impfstrategie finden sich in den Checklisten «Organisation der Impfung» (siehe Weitere Informationen) und «Impfangebote skalieren und zugänglich machen» (siehe Verimpfung).

Grundsatz der Freiwilligkeit

Der Bund setzt bei der Impfung auf Information und Sensibilisierung. Die Bevölkerung wird verständlich und transparent informiert, damit jede Person in der Lage ist, einen gut informierten, persönlichen Impfentscheid zu treffen. Eine allgemeine Impfpflicht für die Bevölkerung ist in der Schweiz rechtlich grundsätzlich ausgeschlossen. Das Epidemiengesetz sieht jedoch vor, dass die Kantone oder der Bundesrat eine Impfung für bestimmte Personengruppen und für eine begrenzte Zeit unter engen Voraussetzungen für obligatorisch erklären können («Impfobligatorium»). Niemand kann gezwungen werden, sich impfen zu lassen. Im EpG (SR 818.101) wird keine Strafbestimmung für einen Verstoss gegen ein allfälliges Impfobligatorium vorgesehen und in Artikel 38 Absatz 3 der Epidemienverordnung (EpV; SR 818.101.1) ist ausdrücklich geregelt, dass die Impfung nicht mittels physischem Zwang erfolgen darf.

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