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Veröffentlicht am 1. Juli 2025

Organisation

Der Pandemieplan legt fest, welche Aufgaben, Kompetenzen und Zuständigkeiten in der Kommunikation gelten. Er berücksichtigt die Bedürfnisse der Anspruchsgruppen und sorgt für eine koordinierte Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden.

Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten

Der Bundesrat ist im Pandemiefall zuständig für die Kommunikation gegenüber der Öffentlichkeit (KOBV, Artikel 17). Er kann die Bundeskanzlei oder das federführende Departement mit der Koordination beauftragen. Der Bundesrat legt fest, wer bzw. welche Magistratsperson vor die Medien tritt. Für die fachliche Kommunikation ist das Bundesamt für Gesundheit (BAG) zuständig. Die Umsetzung erfolgt in enger Abstimmung zwischen den zuständigen Bundesbehörden und den kantonalen Behörden sowie mit weiteren Partnerinnen und Partnern, um eine koordinierte und kohärente Informationsweitergabe sicherzustellen.

Was die Kommunikation gegenüber Kantonen bzw. mit Konkordaten, Städten und Gemeindeverbänden betrifft, sind die von der Krise betroffenen Kantone auf Stufe des operativen Krisenstabs des Bundes (OPK) und/oder über den politisch-strategischen Krisenstab (PSK) einbezogen. Es liegt in der Verantwortung der Kantone, die notwendigen Informationen mit den kantonsinternen Strukturen wie Städten, Gemeinden und interkantonale Konkordate weiterzuleiten.

Die Definition der Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten (AKV) für die Kommunikation im Falle einer Pandemie ist aus mehreren Gründen wichtig:

Anspruchsgruppen der Pandemiekommunikation

Die Kommunikation vor, während und nach einer Pandemie muss eine Vielzahl von Anspruchsgruppen (Stakeholder) berücksichtigen, da unterschiedliche Gruppen spezifische Informationsbedürfnisse, Interessen und Erwartungen haben.

Hier folgt eine Liste der wichtigsten Anspruchsgruppen und ihre typischen Bedürfnisse:

Zusammenarbeit Bund, Kantone und Gemeinden

Kantone, Städte und Gemeinden sind nahe an der Bevölkerung und spielen bei der Pandemievorbereitung sowie bei der Umsetzung von Massnahmen und in der Krisenkommunikation eine wichtige Rolle. In Krisen sind es die lokalen Behörden, die mit den konkreten Folgen einer Pandemie konfrontiert sind. Um Entscheidungen in ihrem Zuständigkeitsbereich treffen zu können, müssen sie über die Gesundheitslage und deren Entwicklung informiert sein. Eine gute und rechtzeitige Vorbereitung gemäss den kantonalen und eidgenössischen Richtlinien sowie eine gute Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden tragen wesentlich dazu bei, im Ernstfall optimal handeln zu können.

Auch wenn die Umsetzung der Massnahmen den Kantonen obliegt, ist es wichtig, die Gemeinden und Städte einzubeziehen, damit die Kommunikation bis auf Gemeindeebene sichergestellt werden kann. Die meisten Gemeinden verfügen über keinen Pandemieplan, sind aber in die kantonalen und regionalen Führungsorgane eingebunden. In den meisten Kantonen sorgen die kantonalen Gemeindeverbände, in enger Abstimmung mit dem Krisenstab oder dem kantonalen Führungsorgan, für die Information der einzelnen Gemeinden und Städte. Dies betrifft insbesondere Schutzkonzepte für Alters- und Pflegeheime sowie Einrichtungen wie Hallenbäder, Sportanlagen oder ähnliches.

Abgestimmte Kommunikation

Um das Vertrauen der Bevölkerung in Massnahmen zur Pandemiebekämpfung zu wahren, ist es wichtig, dass Bund und Kantone ihre Kommunikation aufeinander abstimmen und die Kantone Informationen mit zeitlichem Vorsprung erhalten. Möglichst einheitliche, verständliche und transparente Botschaften und Informationen bis auf kommunaler Ebene sind essenziell, um die Akzeptanz und das Vertrauen in die Entscheide der Behörden zu fördern. Die Kantone und Gemeinden nehmen in ihrer Kommunikation Rücksicht auf ihre spezifischen Eigenheiten und passen die Kommunikation wo nötig an.

Die kommunale Ebene ist in die Kommunikation einzubeziehen, damit sie vor den Medien über die relevanten Informationen verfügen. So ist beispielsweise sicherzustellen, dass deren zuständige Stellen rasch genug mit den jeweiligen Informationen bedient werden, damit sie Medien Auskunft geben können (interne vor externer Kommunikation). Ansätze dazu finden sich bei den Empfehlungen. Auf dieser Grundlage setzen Gemeinden und Städte die Massnahmen entsprechend den Vorgaben von Bund und Kantonen um.

Gemeinde-Apps können als digitale Kommunikationsplattformen für die Einwohnerinnen und Einwohner eingesetzt werden.

Exkurs: Anspruchsgruppen im Gesundheitswesen

Angehörige der Gesundheitsberufe spielen schon in der normalen Lage beispielsweise bei Impfkampagnen als Multiplikatoren und Akteure eine wichtige Rolle. In jeder Phase einer Pandemie sollten die Behörden sicherstellen, dass diese Verbände so früh wie möglich konsultiert und die Fachinformationen für die Zielgruppen sowie Informationen für die Stakeholder gemeinsam erarbeitet werden.

Sie können an Arbeitsgruppen teilnehmen, um die Kommunikationsstrategie zu evaluieren. Entwickelt sich die Krise rasch, ist es schwierig, Botschaften direkt mit der Bevölkerung zu erproben, wie etwa mit Fokusgruppen. In der Regel können Vertretende der Verbände die Relevanz von Botschaften und die Verbreitungskanäle evaluieren.

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