Über den Pandemieplan
Der Nationale Pandemieplan dient der Vorbereitung und Bewältigung einer Pandemie in der Schweiz. Er gibt Empfehlungen zur Umsetzung der nationalen und internationalen rechtlichen Grundlagen. Er ergänzt und erweitert das Krisenmanagement von Bund und Kantonen um pandemiespezifische Elemente.
Es war wichtig, den Nationalen Pandemieplan zu revidieren. Erfahrungen aus der Covid-19-Pandemie haben dabei geholfen, eine vorausschauende und flexible Grundlage für die Pandemiebewältigung in der Schweiz zu schaffen. Als Planungsinstrument verbessert der Plan die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Gesundheitsinstitutionen. Danke an alle Beteiligten für die gemeinsame Überarbeitung und Weiterentwicklung!

Der vorliegende Pandemieplan zeigt, was wir gemeinsam erreichen können. Mit dem benutzerfreundlichen und laufend aktualisierbaren Online-Format gehen wir neue Wege. Mir ist wichtig, dass der Plan praxisnah, wissenschaftlich fundiert und anpassungsfähig bleibt. Nur so kann die Schweiz in einer nächsten Pandemie schnell, koordiniert und wirkungsvoll handeln.

Der überarbeitete Pandemieplan ist ein wertvolles Werkzeug für eine effiziente Zusammenarbeit von Bund und Kantonen. Er ist eine wichtige Grundlage für die Erarbeitung der kantonalen Pandemiepläne und ein starkes Zeichen für die gemeinsame Verantwortung, die wir tragen.
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Zusammenfassung
Der Nationale Pandemieplan ist digital, flexibel und integriert aktuelle Erkenntnisse, um optimal auf Pandemien vorbereitet zu sein. Das Vorwort zeigt Auftrag und Zielsetzung des Plans auf.
Gliederung
Der Pandemieplan legt strategische Grundsätze, Umsetzungsmassnahmen und Querschnittthemen zur Pandemiebewältigung fest und bietet praktische Hilfen wie Checklisten und ein Glossar.
Aktualisierung
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) aktualisiert den Pandemieplan regelmässig in einem transparenten, standardisierten Prozess unter Einbindung aller relevanten Akteure.
Kantonale Pandemiepläne
Auf dieser Seite sind die kantonalen Pandemiepläne verlinkt, die in der Verantwortung der jeweiligen kantonalen Behörden liegen.