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Veröffentlicht am 1. Juli 2025

Zusammenfassung

Der Pandemieplan auf einer Seite: Informationen zum Hintergrund und zur Zielsetzung, zu den rechtlichen Grundlagen, zu strategischen und operativen Aspekten sowie zu den Zuständigkeiten - inklusiv einer Kurzfassung zum Herunterladen.

Hintergrund und Zielsetzung: Der Nationale Pandemieplan ist eine Planungsgrundlage zur Vorbereitung und Bewältigung einer Pandemie in der Schweiz. Es handelt sich um den ersten Pandemieplan der Schweiz, der sich auf keinen bestimmten Krankheitserreger bezieht. Wo hilfreich, werden virale respiratorische Erreger als Modell herangezogen. Er löst den Influenza-Pandemieplan von 2018 ab. Der Pandemieplan ist zudem das erste nationale Planungsinstrument dieser Art, das primär in Form einer digitalen Plattform zur Verfügung gestellt wird. Diese Form vereinfacht die Aktualisierung und erlaubt das Verlinken auf weitere Informationsquellen.

Zielgruppe: Der Pandemieplan dient den zuständigen Behörden des Bundes und der Kantone sowie weiteren Akteurinnen und Akteuren als Leitfaden, damit sie ihre Arbeiten planen und organisieren können.

Grundlagen: Der Pandemieplan basiert auf dem Epidemiengesetz (EpG; SR 818.101) und weiteren spezifischen Gesetzen, auf die er jeweils verweist. Die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) bilden das völkerrechtliche Fundament der internationalen Überwachung und Bewältigung übertragbarer Krankheiten.

Strategische Aspekte: Der Pandemieplan bildet die Grundlage für die Erstellung von Pandemieplänen und weiteren Einsatz- und Notfallplänen auf kantonaler, regionaler und lokaler Ebene. Er beschreibt die Arbeitsteilung zwischen Bund und Kantonen und unterstützt eine gesamtschweizerisch kohärente Massnahmenplanung. Aus dem Pandemieplan ergeben sich jedoch keine Rechte und Pflichten. Die Vorgaben und Empfehlungen des Pandemieplans sind rechtlich nicht bindend.

Operative Aspekte: Der Pandemieplan setzt sich aus strategischen Planungsgrundsätzen, Modulen zur Überwachung, Prävention und Bewältigung einer Pandemie sowie Querschnittsthemen zusammen. Diese sind bei allen Aktivitäten der Pandemiebewältigung sicherzustellen. Praktische Hilfestellungen wie Checklisten erleichtern die Anwendung des Pandemieplans. Die beteiligten Akteure haben ihre Zuständigkeiten in der Vorbereitung und Bewältigung einer Pandemie mitverfasst und wurden zum Pandemieplan konsultiert. Dieses Vorgehen trägt dazu bei, den Pandemieplan breit abzustützen und dadurch Konsens und Verbindlichkeit zu erhöhen. Die organisatorischen Strukturen und Prozesse der Krisenbewältigung sollen grundsätzlich themenunabhängig festgelegt und eingeübt werden. Damit bilden das Krisenmanagement des Bundes sowie die kantonalen Strukturen zur Krisenbewältigung auch die Grundlage zur Pandemiebewältigung. Der Pandemieplan ergänzt und erweitert diese Planungsgrundlagen um pandemiespezifische Elemente. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Eidgenössische Kommission für Pandemievorbereitung (EKP) empfehlen den beteiligten Akteuren, sich auf ihre Aufgaben und Verantwortungen vorzubereiten und die Bereitschaft regelmässig zu üben.

Risiken und Herausforderungen: Der Pandemieplan kann keine operativen Umsetzungsfragen der Kantone und weiterer Akteure klären. Er ist daher kein Ersatz für konkrete Pläne und Handlungsanleitungen auf Ebene der Kantone und einzelner Institutionen. Da der Pandemieplan nicht bindend ist, muss die Zusammenarbeit aller involvierter Akteure gestärkt werden, um die Abstimmung im Pandemiefall zu gewährleisten. Das BAG und die Akteure müssen daher Gefässe und Mechanismen der Koordination und Absprache laufend pflegen und transparent untereinander kommunizieren.

Zuständigkeiten: Das BAG und die EKP erarbeiteten den Pandemieplan in enger Zusammenarbeit mit der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) und den weiteren Akteuren. Das BAG ist Herausgeber des Pandemieplans und verantwortlich für die Aktualisierung. Es stimmt sich mit der EKP und der GDK ab. Es veranlasst punktuell Aktualisierungen bei Bedarf, standardmässig alle zwei Jahre sowie nach einer Pandemie. Eine Steuergruppe, zusammengesetzt aus Vertreterinnen und Vertretern des BAG und weiteren involvierten Bundesämtern, der EKP und der GDK entscheidet über Anpassungen.

Kurzfassung

Um eine schnelle und klare Orientierung zu ermöglichen, stellen wir die wichtigsten Inhalte des Plans in einer kompakten Kurzform als PDF-Download zur Verfügung.