Organisation
In die Pandemievorbereitung und -bewältigung sind Bund und Kantone sowie weitere Akteurinnen und Akteure involviert. Der Bund überarbeitet seine Krisenorganisation basierend auf der Erfahrung von Covid-19. Der Pandemieplan listet unterstützende Stellen für die Pandemiebewältigung auf und gibt einen Überblick über zu konsultierende Akteurinnen und Akteure.
Hintergrund und Zielsetzung: Im Nachgang zur Covid-19-Krise hat der Bundesrat beschlossen, die Organisation der Bundesverwaltung für zukünftige Krisen – und somit auch zukünftige Pandemien – zu stärken. Die Verordnung über die Krisenorganisation der Bundesverwaltung (KOBV) ist am 1. Februar 2025 in Kraft getreten. Die hier beschriebene neue Krisenorganisation befindet sich noch im Aufbau.
Zielgruppe: Alle für die Pandemievorbereitung und -bewältigung zuständigen nationalen und kantonalen Stellen sowie die unterstützenden Stellen und weitere Akteurinnen und Akteure.
Grundlagen: Das Epidemiengesetz definiert unter anderem die Rollen und Zuständigkeiten in der Pandemieprävention und -bewältigung. Die Grundlage für die Organisation, die Aufgaben und Zusammensetzung der überdepartementalen Krisenorganisation der Bundesverwaltung bildet die Verordnung über die Krisenorganisation der Bundesverwaltung (KOBV).
Strategische Aspekte: Die vorliegende Beschreibung der Rollen und Aufgaben aller Akteurinnen und Akteure der Pandemievorbereitung und -bewältigung zielt darauf ab, die Rollenteilungen zu klären und die Verbindlichkeit zu erhöhen. Die umsetzenden und unterstützenden Akteurinnen und Akteure haben ihre Rollen und Aufgaben selber beschrieben.
Operative Aspekte: Auf Ebene Bund sollen aufkommende Krisen so lange wie möglich innerhalb der bestehenden Strukturen der Bundesverwaltung bewältigt werden. Eine dauerhafte Basisorganisation für Krisenmanagement (BOK) stellt die Kontinuität und den Wissenserhalt zum Krisenmanagement des Bundes sicher. Die Kantone und die Wissenschaft werden in die Krisenorganisation einbezogen.
Risiken und Herausforderungen: Ein föderales System gewährt den Kantonen auch in einer Pandemie Spielraum. Dies kann die Zusammenarbeit mit den involvierten Personen wie auch die rasche und kohärente Umsetzung von Entscheiden und Massnahmen in Drucksituationen erschweren. Gleichzeitig fordert das System laufende Absprachen, wodurch Fehler verhindert oder vermindert werden können. Massnahmen in einzelnen Kantonen oder Regionen können als Modell für die Schweiz dienen. Indem die Krisenorganisationen die von Massnahmen betroffenen Akteurinnen und Akteure (beispielsweise aus Wirtschaft, Kultur, Sport etc.) frühzeitig in Absprachen einbinden und sie nach Möglichkeit konsultieren, erhöhen sie die Machbarkeit und Akzeptanz der Massnahmen.
Zuständigkeiten: Der Bund ist zuständig für die Erarbeitung und Umsetzung von gesamtschweizerischen, strategischen Zielvorgaben. Er unterstützt die Kantone bei der Koordination der Massnahmen und sorgt, falls nötig, für einen einheitlichen Vollzug. Für den Vollzug der Massnahmen sind primär die Kantone zuständig. Für den Vollzug der Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs ist der Bund verantwortlich.
Krisenorganisation der Bundesverwaltung
Die Krisenorganisation der Bundesverwaltung stärkt kontinuierlich das Krisenmanagement und die Zusammenarbeit mit Kantonen und Wissenschaft.
Zuständigkeiten
Die Pandemievorbereitung und -bewältigung basiert auf klar definierten Rollen von Bund, Kantonen und weiteren Akteurinnen und Akteuren.
