Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 1. Juli 2025

Ressourcen

Die Bewältigung einer Pandemie kann schnell dazu führen, dass mehr Finanzen und Personal erforderlich sind. Zudem braucht es zusätzliche Beschaffungen, die innert kurzer Zeit zur Verfügung stehen müssen. Die entsprechenden Prozesse müssen vorbereitet und bekannt sowie die zuständigen Stellen in die Krisenorganisation integriert sein.

Hintergrund und Zielsetzung: Das Bereitstellen von ausreichend Finanzen und Personal sind Voraussetzung für eine erfolgreiche Pandemiebewältigung.

Zielgruppe: Verantwortliche für Finanzen und Beschaffungen, Personal und Krisenmanagement in den in die Pandemievorbereitung und -bewältigung involvierten Institutionen.

Grundlagen: Auf Bundesebene regelt das Finanzhaushaltgesetz (FHG, SR 611.0) das Vorgehen zur Finanzierung von Massnahmen. Das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB, SR 172.056.1) regelt das Vorgehen, wenn Leistungen beschafft werden.

Strategische Aspekte: Verantwortliche für das Krisenmanagement müssen sich bewusst sein, dass sie ausreichend Ressourcen zur Pandemievorbereitung und -bewältigung benötigen. Sie beziehen die Fachleute für Finanzen und Beschaffungen sowie für Personal entsprechend in die Krisenorganisation mit ein. Es empfiehlt sich zudem, in der Pandemievorbereitung das Vorgehen zu definieren, wie der reguläre Beschaffungsprozess im Pandemiefall durch einen vereinfachten und beschleunigten Ablauf ersetzt werden kann.

Operative Aspekte: Unter Finanzierung werden die Finanzierungs- und Beschaffungsprozesse des Bundes beschrieben. Sie können auch für die Kantone hilfreich sein, um ihre eigenen Prozesse vorzubereiten – unter Berücksichtigung der kantonalen Vorgaben. Eine Checkliste listet Inhalte auf, die in den Anträgen für zusätzliche Finanzmittel enthalten sein müssen. Unter Personal finden sich Informationen und eine Checkliste für Institutionen. Sie geben Hinweise, wie sich die Institutionen auf den zusätzlichen Personalbedarf vorbereiten und welche Möglichkeiten sie im Ereignisfall aktivieren können.

Risiken und Herausforderungen: Finanzierungs- und Beschaffungsprozesse benötigen bei Bund und Kantonen in der Regel längere Zeit, um den Vorgaben der Rechtsstaatlichkeit zu genügen. Es ist vorbereitend zu klären, wie die Prozesse bei hoher Dringlichkeit gestaltet werden. Für die Pandemiebewältigung zuständiges Personal kann ohne Verstärkung und Rotationssysteme rasch ermüden. Der Ausfall von Personal durch Quarantäne- und Isolationsmassnahmen sowie die Erkrankung am pandemischen Erreger kann den Mangel noch weiter verschärfen. Die Institutionen bereiten sich vor, indem sie Pool-Lösungen aufbauen, pflegen und bei Bedarf Vorhalteleistungen vertraglich vereinbaren.

Zuständigkeiten: Das Parlament genehmigt die Sach- oder Personalmittel, die von der Verwaltung eingesetzt werden. Sofern dies nicht über den ordentlichen Budgetprozess geschieht, sind entsprechende Nachtragskredite zu beantragen. Auf Ebene Bund ist dieses Vorgehen im Artikel 33 FHG geregelt. Die Leitung der Krisenorganisationen hat zusammen mit den Zuständigen für Finanzen, Beschaffung und Personal die Aufgabe, die nötigen Ressourcen rechtzeitig zu beantragen und zu beschaffen.

Finanzierung

Die Bewältigung einer Pandemie erfordert erhebliche Ressourcen. Das Vorgehen des Bundes zur Beantragung von zusätzlichen Finanzen dient als mögliches Beispiel für kantonales Vorgehen.

Personal

Im Falle einer Pandemie muss schnell qualifiziertes Personal rekrutiert werden. Während der Covid-19-Pandemie gehörte der Mangel an Fachpersonal zu den grössten Herausforderungen.