Massnahmen im Veterinärbereich
Wird eine Zoonose in Tieren festgestellt, sind die kantonalen Veterinärämter dafür verantwortlich, die zuständigen Behörden zu informieren, um eine Ausbreitung und Exposition zu verhindern. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) ergreift auf Grundlage des Tierseuchengesetzes (TSG) gezielte Massnahmen, während der Bundesrat bei hochansteckenden und anderen Seuchen allgemeine Bekämpfungsmassnahmen festlegt.