Revision Epidemiengesetz
Das Epidemiengesetz wird aktuell einer Teilrevision unterzogen. Das Gesetz soll Bund und Kantone in die Lage versetzen, Epidemien und andere grosse künftige Herausforderungen für die öffentliche Gesundheit besser zu bewältigen.
Das Epidemiengesetz (EpG, SR 818.101) wurde 2012 totalrevidiert und ist 2016 in Kraft getreten. Der Vollzug, einschliesslich die Covid-19-Krise, hat gezeigt, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Schutz der Bevölkerung vor übertragbaren Krankheiten weiter verbessert werden müssen. Das Gesetz wird deshalb aktuell einer Teilrevision unterzogen.
Ziele der Revision
Das revidierte EpG soll Bund und Kantone in die Lage versetzen, Epidemien und andere grosse künftige Herausforderungen der öffentlichen Gesundheit besser zu bewältigen. Dazu trägt die Revision auch den neuen wissenschaftlichen und technischen Möglichkeiten Rechnung. Zudem werden punktuelle Vollzugsprobleme gelöst.
Konkret sind folgende Anpassungen vorgesehen:
- Das dreistufige Lagemodell wird optimiert und die Kompetenzen werden dem Bund und den Kantonen bei einer besonderen Gefährdung der öffentlichen Gesundheit durch eine übertragbare Krankheit klarer zugeordnet.
- Die Vorbereitung auf besondere Gefährdungen der öffentlichen Gesundheit wird stärker gewichtet, indem z. B. Vorbereitungs- und Bewältigungspläne von Bund und Kantonen als wichtiges Planungsinstrument ausdrücklich erwähnt werden.
- Systeme und Methoden der Erkennung und Überwachung von übertragbaren Krankheiten werden verstärkt und erweitert. Dazu gehört das nationale Meldesystem, das Abwassermonitoring oder die vermehrte Nutzung der genetischen Sequenzierung.
- Der One Health-Aspekt wird berücksichtigt.
- Ein breites Spektrum neuer Massnahmen zur Bekämpfung von antimikrobiellen Resistenzen und therapieassoziierten Infektionen wird eingeführt. Ziel ist es, die Bevölkerung besser vor schweren Infektionen zu schützen und die Wirksamkeit bestehender und neu entwickelter antimikrobieller Substanzen sicherzustellen.
- Der niederschwellige Zugang zu Impfberatung und Impfmöglichkeiten wird verbessert. Der Bund erhält eine bessere Datengrundlage für das Impfmonitoring.
- Die Vorschriften für den internationalen Personenverkehr werden angepasst, um die grenzüberschreitende Ausbreitung übertragbarer Krankheiten einzudämmen. Die Situation von Grenzregionen wird speziell berücksichtigt.
- Die Versorgung mit wichtigen medizinischen Gütern wird sichergestellt, insbesondere zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten. Der Begriff «wichtige medizinische Güter» umfasst neu neben Heilmitteln auch Schutzausrüstungen und weitere für die Gesundheitsversorgung notwendige medizinische Produkte. Die Erforschung, Entwicklung und Herstellung der medizinischen Schutzgüter zur erfolgreichen Vorbereitung und Bekämpfung von Epidemien und Pandemien wird gefördert.
- Die Finanzierung von Tests, Impfungen und Arzneimitteln in besonderen epidemiologischen Situationen wird besser geregelt, damit diese rasch, gezielt und reibungslos zur Überwachung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten eingesetzt werden können.
- Eine gesetzliche Regelung von Finanzhilfen an Unternehmen zur vorübergehenden Liquiditätssicherung wird geschaffen, wenn diese aufgrund staatlicher Massnahmen der Krankheitsbekämpfung in einer besonderen oder ausserordentlichen Lage in ihrem Umsatz beeinträchtigt sind.
- Die Digitalisierung bei der Erfassung, Übermittlung und Analyse von Daten und Informationen im Gesundheitsbereich wird vorangetrieben, um deren Potenzial für eine wirksame und effiziente Bekämpfung und Erforschung übertragbarer Krankheiten zu nutzen.